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Windpark Grenchen­berg

Erneuerbarer Strom vom Hausberg

Einheimisch und unerschöpflich: Mit dem Windpark leistet die SWG einen wichtigen Beitrag zur sicheren und erneuerbaren Energieversorgung in der Schweiz. Der auf dem Grenchenberg gewonnene Strom entspricht rund zwei Dritteln des Bedarfs aller Grenchner Haushalte und Gewerbebetriebe.

Anchor: nachhaltig

Nachhaltig in die Zukunft

Vom Windpark auf dem Grenchenberg profitieren alle. Er trägt dazu bei, dass der Anteil an einheimischer, erneuerbarer Energie in der Schweiz weiter steigt, und liefert wertvollen Winterstrom. Gleichzeitig stellt der Windpark ein Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Grenchen dar: Ein Grossteil des Auftragsvolumens für Planung, Bau und Unterhalt wird an regionale Firmen vergeben.

Strom vom Hausberg:

Der vom Windpark produzierte Strom entspricht rund zwei Dritteln des Bedarfs aller Grenchner Haushalte und Gewerbebetriebe.

Idealer Standort:

Auf dem Grenchenberg bläst ein kräftiger Wind. Die Windverhältnisse schneiden im nationalen Vergleich überdurchschnittlich gut ab.

Nachhaltig und stabil:

Dank des Windparks steigert die SWG ihre Eigenproduktion und stellt deutlich mehr Strom aus erneuerbarer Energie her.

Wertvoller Winterstrom:

Weil zwei Drittel des produzierten Stroms im Winter anfällt, leistet die Windenergie einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in der Schweiz. Sie ergänzt die Wasserkraft und die Solarenergie optimal.

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Wie aus Wind Strom wird

Wie funktioniert die Umwandlung von Windenergie in Strom eigentlich genau? Und was hat das mit einem Velodynamo zu tun? In diesem Video erfahren Sie, wie der Wind vom Grenchenberg in Ihre Steckdose gelangt – kompakt und verständlich erklärt.

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Anchor: bekenntnis-zum-windpark

Bekenntnis zum Windpark

Die SWG setzt auf erneuerbare Energie. Deshalb will sie auf dem Grenchenberg bis 2025 einen Windpark mit einer Gesamtleistung von 16 MW und einer erwarteten jährlichen Produktion von rund 30 GWh realisieren. Die Nutzungs­planung für die vier Windenergie­anlagen ist genehmigt. Zudem kann der Windpark auf eine breite Abstützung zählen: Die Bürgergemeinde Grenchen und die Burgergemeinde Lengnau als Grund­eigentümerinnen sowie die Stadt Grenchen und der Kanton Solothurn stehen hinter dem Projekt.

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Anchor: daten-und-fakten

Daten und Fakten

Windenergieanlagen gemäss genehmigter Nutzungsplanung:
4
Nennleistung gesamt:
16 MW
Stromproduktion (netto*):
rund 30 GWh pro Jahr
Mittlere Windgeschwindigkeit:
24–26 km/h (6.5–7.1 m/s) auf Nabenhöhe
Investition:
ca. 34 Mio. CHF
Baubeginn:
2025
Betriebsaufnahme:
2026

*nach Berücksichtigung der generellen Unsicherheit und betrieblichen Einschränkungen.

Anchor: natur-und-landschaft

Natur und Landschaft schützen

Dem Natur- und Landschaftsschutz misst die SWG beim Windpark auf dem Grenchenberg höchste Priorität bei. Der Windpark fügt sich gut ins Landschaftsbild ein und beeinträchtigt keine Natur­schutz­gebiete. Windenergieanlagen beanspruchen wenig Boden. Dieser lässt sich weiterhin landwirtschaftlich und touristisch nutzen.

Alle Standorte der Windenergieanlagen liegen innerhalb der vom Kanton Solothurn in der Richtplanung ausgeschiedenen Potenzialgebiete für Windparks. Die SWG hat den Anspruch, den heutigen Zustand der künftigen Standorte beizubehalten. Am Ende ihrer Nutzungszeit hinterlassen die Windenergieanlagen weder Spuren in der Landschaft noch umweltschädliche Abfälle. Sie lassen sich vollständig rückbauen und rezyklieren.

In Zeiten mit hohem Aufkommen an Vögeln oder Fledermäusen werden die Windenergieanlagen abgeschaltet, um das Risiko von Kollisionen mit den Rotorblättern zu vermindern. Zudem wird mit der Extensivierung der Sömmerungsweiden auf dem Obergrenchenberg der Lebensraum für mehrere heimische Brutvögel und Fledermäuse aufgewertet. Davon profitieren unter anderem die auf dem Grenchenberg ansässigen Heide- und Feldlerchen.

Der von den Windenergieanlagen gewonnene Strom wird über das neue Unterwerk Untergrenchenberg ins Netz eingespeist. Die Stromleitungen zwischen den Anlagen und dem Unterwerk verlaufen unterirdisch, ebenso die Stromleitung den Berg hinab nach Grenchen.

Anchor: investition-in-zukunft

Eine Investition in die Zukunft

Mit dem Windpark bekräftigt die SWG ihren eingeschlagenen Weg in eine nachhaltige Energiezukunft. Sie steigert ihre Eigenproduktion und stellt deutlich mehr Strom aus erneuerbarer Energie her. Windenergie hat eine hervorragende Ökobilanz: Sie amortisiert sich energetisch bereits nach einem halben Jahr.

Anchor: projektplan

Projektplan –
Schritt für Schritt zum Ziel

1. Machbarkeitsphase (2008 bis 2011)
In einem ersten Schritt wird anhand von Windmessungen und einer Machbarkeitsstudie geprüft, ob sich das Gebiet des Grenchenbergs für die Realisierung eines Windparks überhaupt eignet. Die Beurteilung fällt positiv aus. Der Festsetzung im kantonalen Richtplan steht nichts mehr im Wege.

2. Projektentwicklungsphase (2012 bis 2024)
Als Nächstes folgen die Projektierung und der Nachweis der Umweltverträglichkeit. Des Weiteren passt die Stadt Grenchen die Nutzungsplanung an und die SWG reicht das Baugesuch ein. Schliesslich genehmigt das Bundesgericht die Nutzungsplanung. Nun ist noch die Bewilligung die Baugesuchs erforderlich.

3. Realisierungsphase (ab 2025 bis 2026)
Sofern die vorherigen Schritte erfolgreich verlaufen, kann der Windpark auf dem Grenchenberg voraussichtlich ab 2025 gebaut werden.

4. Betriebsphase (ab 2026)
Die Produktion von erneuerbarem Strom beginnt. Mit der gewonnenen Windenergie leistet die SWG einen wichtigen Beitrag für eine sichere und nachhaltige Stromversorgung in der Schweiz – und gegen die drohende Winterstromlücke.

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Anchor: chronik

Chronik – die Entstehung des Windparks Grenchenberg

24.11.21
Bundesgericht geht zum Teil auf Beschwerde der Vogelschutzverbände ein
Bundesgericht bewilligt vier der sechs geplanten Windenergieanlagen
28.01.20
Bau- und Justizdepartement weist Beschwerden gegen Baubewilligung ab
Kanton weist die beiden Beschwerden ab
Vogelschutzverbände ziehen Beschwerde an die nächste Instanz weiter
Verwaltungsgericht sistiert Verfahren, bis Bundegerichtsentscheid vorliegt 
07.01.19
Stadt Grenchen erteilt Baubewilligung
Die Baubewilligung für die sechs Windenergieanlagen und die notwendige Erschliessung wird erteilt (vorbehältlich rechtskräftiger Nutzungsplanung) und sämtliche Einsprachen abgewiesen resp. mangels Legitimation nicht darauf eingetreten
Gegen den Beschluss erheben die Vogelschutzverbände und Pro Natura Beschwerde
17.09.18
Verwaltungsgericht weist Beschwerde der Vogelschutzverbände ab
Verwaltungsgericht kommt in seinem Urteil u. a. zum Schluss, die Interessen des Vogel- und Fledermausschutzes seien korrekt berücksichtigt worden, und stützt damit den RRB
Beschwerdeführer fechten Entscheid vor Bundesgericht an
04.07.17
Regierungsrats genehmigt Nutzungsplanung (RRB 2017/1238)
Regierungsrat des Kantons Solothurn genehmigt die Nutzungsplanung mit UVP und erteilt die Rodungsbewilligung für den Windpark
Die dagegen erhobene Beschwerde der Vogelschutzverbände SVS/BirdLife Schweiz und VVSO wird abgewiesen
Gegen den Beschluss erheben die Vogelschutzverbände Beschwerde beim Verwaltungsgericht
10.01.17
Regierungsratsbeschluss zur Beschwerdelegitimation «Pro Grenchen» (RRB 2017/58)
Regierungsrat tritt wegen fehlender Legitimation nicht auf Beschwerde des Vereins «Pro Grenchen» ein
Das Bundesgericht stützt den Entscheid in seinem Urteil vom 20.04.2018 (BGE 1C_263/2017)
12.11.15
Publikation Baugesuch
Während der 14-tägigen Auflage (bis 25.11.2015) gehen sechs Einsprachen ein
30.06.15
Gemeinderat beschliesst Nutzungsplanung
Sämtliche Einsprachen werden abgewiesen (2 Einsprachen zurückgezogen)
Gegen den Beschluss werden 5 Beschwerden beim Regierungsrat eingereicht
11.10.14
Öffentliche Auflage Nutzungsplanung (inkl. UVP und Nebenbewilligungen)
Gemeinderat der Stadt Grenchen beschliesst einstimmig die Planauflage
Im Rahmen der Auflage (bis 10.11.2014) gehen 14 Einsprachen ein
01.01.12
Projektierung, Kantonale Vorprüfung und Mitwirkung (bis 2014)
Stellungnahmen Kanton zur 1. Vorprüfung (inkl. Anhörung Kanton Bern)
Öffentliche Mitwirkung im September 2013
Bestätigung Projektdossier durch Kanton und Gemeinde im Juni 2014 (2. Vorprüfung)
01.01.09
Machbarkeitsprüfung und Vorprojekt (bis 2014)
Positive Stellungnahmen Kanton zu UVPV/Pflichtenheft
Projektmachbarkeit bestätigt und Projektentscheid VR SWG
01.01.09
Richtplanänderung Kanton Solothurn (bis 2014)
Genehmigung durch Regierungsrat im Frühling 2009
Grenchenberg als einer von fünf Windstandorten im Kanton Solothurn festgelegt
Genehmigung Richtplananpassung durch UVEK im Juni 2011
01.01.08
Windpotenzialstudie Kanton Solothurn
Grenchenberg als prioritäres Gebiet mit sehr guter Eignung ausgewiesen
01.01.07
SP-Postulat zur Windkraft durch Gemeinderat als erheblich erklärt
Prüfung Gebiet Grenchenberg als möglicher Standort für einen Windpark
Start Windmessungen
Beginn Zusammenarbeit mit Bürgergemeinden Grenchen und Lengnau

«Der Windpark ist das wichtigste Projekt der SWG. Progressiv und umwelt­schonend – genau dafür setzen wir uns als regionale Energie­ver­sorgerin ein.»

– Philipp C. Schnidrig, Verwaltungsratspräsident der SWG

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FAQs

Windpark

Wer steht hinter dem geplanten Windpark auf dem Grenchenberg?
Das Projekt Windkraft Grenchen ist ein Projekt der SWG, das sie in Zusammenarbeit mit der Grundeigentümerinnen Bürgergemeinde Grenchen und Burgergemeinde Lengnau realisiert.

Warum hält die SWG so lange am Windpark fest?
Sie will einen Beitrag zur Bekämpfung der Winterstromlücke und zur Erhöhung der Versorgungssicherheit leisten. Zwei Drittel des produzierten Stroms fällt im Winter an. Damit ergänzt die Windenergie die Solarenergie und die Wasserkraft optimal.

Warum produzieren vier Windenergieanlagen plötzlich gleich viel Strom wie vorher sechs?
Dies ist die Folge der stetigen Weiterentwicklung der Windenergieanlagen in den letzten Jahren. Bei Planungsbeginn rechnete die SWG mit 2.7-MW-Anlagen. Inzwischen verfügen gleich grosse Anlagen über eine Leistung von 4 MW.

Wie teuer wird der Windpark?
Für den Windpark auf dem Grenchenberg sind Investitionen in der Höhe von ca. 34 Millionen Franken geplant.

Führen die Investitionen der SWG in den Windpark zu einer Verteuerung ihrer Tarife?
Nein, die Strompreise der SWG werden durch den Windpark auf dem Grenchenberg nicht beeinflusst. Der Windpark lässt sich wirtschaftlich betreiben. Durch das Einspeisevergütungssystem des Bundes ist sichergestellt, dass die SWG die Windenergie mindestens kostendeckend verkaufen kann.

Wie gelangen die Windenergieanlagen auf den Grenchenberg?
Für die Transporte der Windenergieanlagen wird wo immer möglich die bestehende Infrastruktur genutzt und wo nötig ausgebaut. Dies gilt auch für die Wege zu und zwischen den vier Windenergieanlagen. Die Bergstrasse von Grenchen wird an wenigen Stellen verstärkt und ausgebaut. Der Transport der rund 60 Meter langen Rotorblätter ist dank des Einsatzes von Spezialfahrzeugen möglich. Die Strasse auf den Grenchenberg wird nach Betriebsbeginn des Windparks den gleichen Ausbaustandard haben wie heute.

Entstehen auf dem Grenchenberg durch den Windpark neue Stromleitungen?
Alle neuen Leitungen werden im Boden verlegt und sind nicht sichtbar. Zudem werden alle bestehenden Strom- und Telefonleitungen entfernt und ebenfalls in den Boden verlegt.

Wie lange werden die Bauarbeiten am Windpark dauern?
Nach Vorliegen der Baubewilligung beginnt – voraussichtlich 2024 – die Bauphase. Sie dauert rund eineinhalb Jahre. Die SWG plant, den Windpark Ende 2025 in Betrieb zu nehmen.

Sind neben dem Windpark auf dem Grenchenberg noch andere Windparks geplant?
Der Kanton Solothurn hat in seinem Richtplan noch vier weitere Gebiete im Jura als Standorte für Windparks festgesetzt: Burg, Homberg, Scheltenpass und Schwängimatt. Im Jura wollen unter anderem die Kantone Waadt, Bern und Basel-Landschaft weitere Windparks ermöglichen.

 

Windenergie

Welche Bedeutung kommt der Windenergie in der Schweiz zu?
Die vom Schweizer Stimmvolk im Mai 2017 angenommene Energiestrategie 2050 setzt auf erneuerbare Energie. So soll unter anderem die in der Schweiz produzierte Windenergie wesentlich ausgebaut werden. Bis 2050 sollen gemäss den Energieperspektiven 2050+ des Bundes jährlich 4,3 TWh Strom aus Wind entstehen, ein Vielfaches der heutigen Produktion. Damit leistet die Windenergie einen wesentlichen Beitrag zum Ausstieg aus der Kernenergie und zur Vermeidung einer Winterstromlücke. Ausführliche Informationen und übersichtliche Infoblätter finden Sie unter www.suisse-eole.ch.

Wie steht es um die Ökobilanz der Windenergie?
Eine Windenergieanlage erzeugt während ihrer Laufzeit ein Vielfaches der Energie, die für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung benötigt wird. Die sogenannte graue Energie ist bereits nach kurzer Zeit kompensiert. Am Ende ihrer Lebensdauer können die Anlagen vollständig rückgebaut und recycliert werden – ohne Belastungen für zukünftige Generationen. Dadurch weist die Windenergie im Vergleich mit anderen Energieproduktionsformen eine sehr vorteilhafte Ökobilanz aus.

Hat es auf den Jurahöhen genügend Wind für die Produktion von Windstrom?
In der Schweiz wehen die Winde auf den Höhen von Jura und Voralpen, in den Alpentälern und auf Alpenpässen am stärksten. Während eines Jahres wurden auf dem Grenchenberg die Windverhältnisse gemessen. Mit 24–26 km/h (6.5–7.1 m/s) auf Nabenhöhe sind die Windverhältnisse im nationalen Vergleich überdurchschnittlich gut.

 

Umwelt

Besteht das Risiko, dass die Anlagen wegen des Vogel- und Fledermausschutzes so oft abgestellt werden müssen, dass das Projekt nicht mehr rentiert?
Aufgrund der langjährigen Messungen mit dem Radar auf dem Grenchenberg weiss die SWG, wie oft die Anlagen abgestellt werden müssen. Das Abschaltrisiko ist in den Kalkulationen bereits grosszügig eingerechnet.

Wie fügt sich der Windpark in das bestehende Gebiet ein?
Windenergieanlagen beanspruchen wenig Boden. Dieser kann weiterhin landwirtschaftlich oder touristisch genutzt werden. Nach Ende der Betriebsdauer von 20 bis 25 Jahren sind Windenergieanlagen spurlos rückbaubar und können fast vollständig rezykliert werden.

Sind die Windenergieanlagen aus der Ferne sichtbar?
Ja, je nach Sichtverhältnissen sind die bis zu 160 Meter hohen Windenergieanlagen auch aus mehreren Kilometern Entfernung zu erkennen. Die optische Wirkung der Anlagen nimmt mit zunehmender Distanz jedoch stark ab.

Werden die Windenergieanlagen in Grenchen zu hören sein?
Die Rotorblätter der Windenergieanlagen reiben sich beim Drehen an der Luft. Dadurch entstehen Geräusche. Die Schallemissionen dürfen die gesetzlichen Vorgaben nicht überschreiten. Dabei sind die Lärmgrenzwerte für die Nacht strenger als jene für den Tag. Direkt unter einer laufenden Windenergieanlage ist eine Unterhaltung in normaler Gesprächslautstärke jederzeit möglich. Die Windenergieanlagen werden in Grenchen nicht zu hören sein. Heutige Anlagen sind dank der technologischen Weiterentwicklung leiser als ihre Vorgänger: Seit bald zehn Jahren werden die Flügel mit Kämmen ausgerüstet und gebogene Blattenden eingesetzt, die die Luftwirbel und somit die Geräuschbildung vermindern.

Werden durch den Windpark Schutzgebiete beeinträchtigt?
Durch den Windpark werden keine Naturschutzgebiete tangiert. Diese wurden bereits im Richtplan ausgeschlossen. Das Projektgebiet befindet sich in der Juraschutzzone. Im Rahmen der Richtplan­anpassung sind die Standorte für Windenergieanlagen durch den Kanton sorgfältig ausgewählt worden. Die Juraschutzzone beinhaltet grundsätzlich kein Bauverbot, bedingt jedoch die bestmögliche Integration von Bauten. Die Planung trägt dieser Integration Rechnung.

Welche Auswirkungen hat der Windpark auf Vögel?
Vögel können mit den Rotorblättern von Windenergieanlagen zusammenstossen. Dies gilt insbesondere für jagende Greifvögel und Zugvögel. Andererseits kann der Windpark den Lebensraum der im Projektgebiet lebenden Brutvögel beeinträchtigen. Geeignete Massnahmen können jedoch mögliche Konflikte vermeiden oder vermindern. Dazu gehört beispielsweise, dass Störungen während der Brutzeit auf ein Minimum reduziert werden und die Fläche im östlichen Projektgebiet zugunsten der Heidelerche als extensive Sömmerungsweide aufgewertet wird. Zur Verminderung des Kollisionsrisikos wird beim Windpark auf dem Grenchenberg das Radarsystem «BirdScan» eingesetzt, das eine Echtzeit-Messung des Vogelzugs und dadurch eine zeitlich beschränkte Abschaltung einzelner Windenergieanlagen erlaubt. Zum Schutz der in der Wandfluh brütenden Wanderfalken hat das Bundesgericht entschieden, dass der Abstand der Windenergieanlagen zum Brutplatz rund einen Kilometer betragen muss. Zwei der sechs ursprünglich geplanten Windenergieanlagen werden deshalb nicht realisiert.

Wie funktioniert «BirdScan» – das Überwachungssystem für Zugvögel?
Das System überwacht den Vogelzug mit Radartechnologie in Echtzeit. Ab einem definierten Schwellenwert löst es die vorübergehende Abschaltung der Windenergieanlagen aus. Dadurch reduziert sich die Gefahr eines Zusammenstosses von Vögeln mit den Anlagen auf ein Minimum. Um zu bestimmen, ab welchem Vogelaufkommen die Windenergieanlagen sinnvollerweise abgestellt werden, führte die Schweizerische Vogelwarte im Herbst und im Frühling mehrmonatige Radarmessungen an unterschiedlichen Standorten durch. Dabei hat sie nicht nur die Vogeldichte erfasst, sondern auch die zu erwartenden Ausfallzeiten der Windenergieanlagen und das verbleibende Kollisionsrisiko bei bestimmten Schwellenwerten berechnet. Wenn eine Windenergieanlage beispielsweise bei einem Schwellenwert von 150 Vögeln pro Stunde und Kilometer abgeschaltet wird, vermindert dies die Gefahr eines Zusammenstosses um rund 80 Prozent bzw. auf etwa zehn Vögel pro Jahr. Mehr erfahren

Welche Auswirkungen hat der Windpark auf Fledermäuse?
Während der zehn Monate dauernden Aufzeichnung der Fledermausaktivität im Projektgebiet haben die Breitband-Ultraschalldetektoren zum grossen Teil ziehende Arten erfasst, die besonders im Herbst aktiv sind. Kritisch bedrohte Arten wurden mit rund zwei Prozent nur wenige entdeckt. In Nächten mit einer hohen Fledermausaktivität im Sommer und im Herbst lässt sich die Kollisionsgefahr mit geeigneten Massnahmen auf ein Minimum reduzieren, indem die Windenergieanlagen je nach Wind und Wetter abgeschaltet werden. Ferner soll für lokale Arten die Lebensqualität erhöht werden, indem unter anderem strukturreiche Waldränder mit einem hohen Laubholzanteil geschaffen werden.

Muss man in den benachbarten Gebäuden des Windparks mit mehr Schatten rechnen?
In der Schweiz gibt es keine gesetzlichen Richtlinien für Schattenwurf. Der Windpark orientiert sich daher an den deutschen Grenzwerten. Falls diese überschritten werden und ein Gebäude durch übermässigen Schatten beeinträchtigt wird, wird die betreffende Windenergieanlage abgestellt oder gedrosselt.

Kann es durch die Windenergieanlagen zu Eiswurf kommen?
Bei hoher Luftfeuchtigkeit und bei Temperaturen unter 2 Grad kann sich Eis an den Rotorblättern bilden. Die Vereisung hat unerwünschte Auswirkungen auf die Aerodynamik und die Anlagetechnik. Mit speziellen Oberflächen­beschichtungen wird daher versucht, einen Eisbesatz zu verhindern. Bildet sich trotzdem Eis, wird die Anlage automatisch gestoppt und das Eis mittels eines De-Icing-Systems oder einer Rotorblatt­heizung kontrolliert abgetaut. Dadurch wird die Gefahr von Eiswurf ganz oder nahezu ganz verhindert.

Besteht durch den Bau der Windenergieanlagen ein Risiko für die Trinkwasserversorgung der Stadt Grenchen?
Zwei der vier Windenergieanlagen befinden sich in der Gewässerschutzzone 3, in der bauliche Eingriffe erlaubt sind. Zwei Anlagen und das neue Unterwerk befinden sich ausserhalb der Gewässerschutzzone. Ein umfassendes Grundwasserschutzkonzept bildet die Grundlage für die notwendigen gewässerschutz­rechtlichen Bewilligungen für den Bau der Windenergieanlagen. Dies beinhaltet unter anderem ein umfangreiches Quellenmonitoring während der Bauphase zur Überwachung der Quellen und der Fassungen, um in einem Schadensfall sofort reagieren zu können.

 

Medien

Für alle Medienschaffenden stehen im Download-Bereich Informationen rund um das Projekt zur Verfügung. Alternativ können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen:

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