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Willkommen beim Medizinischen Dienst Mecklenburg-Vorpommern!

Gutachterin des MDK bei der Pflegebegutachtung

Für Terminabsprachen zur Pflegebegutachtung erreichen Sie uns unter 0385 48936-1515

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Informationen für Versicherte

Ob arbeitsunfähig, pflegebedürftig oder bei einem vermuteten Behandlungsfehler, hier erhalten Sie wichtige Informationen zu verschiedenen Begutachtungen des Medizinischen Dienstes.

Vorbereitung zur Pflegebegutachtung

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Sie haben ein Anliegen zum Termin einer Pflegebegutachtung? So erreichen Sie uns:

Fachservice Pflege

Fachservice Pflege

0385 48936-1515
service-team-pflege(at)md-mv.de

Montag - Donnerstag    07:00-16:30 Uhr
Freitag                           07:00-15:00 Uhr

Bitte verwenden Sie vorrangig unser

Kontaktformular

Text für Fragebogen

Zur Vorbereitung auf Ihren Begutachtungstermin können Sie den Fragebogen herunterladen.

Link zu Flyern

Hier finden Sie mehrsprachige Flyer und weitere Informationen zur Pflegebegutachtung.

Versichertenbefragung 2023

Bericht zur Versichertenbefragung 2023

Wieder hohes Maß an Zufriedenheit mit Pflegebegutachtung des Medizinische Dienstes Mecklenburg-Vorpommern bei Versicherten

Die Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung 2023 hat erneut ein hohes Maß an Zufriedenheit mit dem Begutachtungsprozess gezeigt. Die Frage „Wie zufrieden waren Sie insgesamt mit der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst Mecklenburg-Vorpommern?“ beantworteten 88,6 Prozent mit „zufrieden“ weitere 7,5 Prozent mit teilweise zufrieden. Bei Detailfragen zum direkten Kontakt mit unseren Gutachterinnen und Gutachtern, aber auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Service-Telefon wurden sogar noch bessere Bewertungen abgegeben. 

Befragung und Auswertung erfolgen unabhängig und neutral durch das BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit. Befragt wird eine nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Stichprobe von Menschen, bei denen eine Pflegebegutachtung stattgefunden hat. Sie erhalten einen anonymisierten Fragebogen, mit dem sie die Pflegebegutachtung bewerten können. Teils füllt die Person, die die Pflegeleistung beantragt hat, den Fragebogen selbst aus, zum Teil tun das Angehörige oder Betreuungspersonen. Die Teilnehmenden senden ihre Antworten an eine neutrale Stelle, die die Auswertung vornimmt und die Ergebnisse an die Medizinischen Dienste übermittelt. Die Versichertenbefragung wird seit 2014 bundesweit für alle Medizinischen Diensten vorgenommen.

Medizinischer Dienst M-V Bericht zur Versichertenbefragung 2023 (PDF, barrierefrei)

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