Riederalp, das Tor zum Aletschgletscher

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Resultate

25.09.

Volksabstimmung

Anzahl Stimmberechtigte:311Kontakt:Volken KatjaE-Mail:info@gemeinde-riederalp.chStimmbeteiligung:xx.xx %Volksabstimmung vom 25. September2022MassentierhaltungsinitiativeBeschreibung:Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze zum Schutz der Tiere. Würde und Wohlergehen von Tieren sind geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden. Der Bund fördert zudem landwirtschaftliche Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Das schreibt die Verfassung vor. Immer mehr Nutztiere leben in speziell tierfreundlichen Ställen und haben regelmässig Zugang ins Freie. Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren wie Rindern, Hühnern oder Schweinen in die Verfassung aufnehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten, weil dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde. Der Bund müsste strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen und alle Landwirtschaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten. Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren und Tierprodukten wie auch von Lebensmitteln mit Zutaten tierischerHerkunft gelten.Im DetailJaNeinLeerUngültigVorlageStabilisierung der AHV (AHV 21)Beschreibung:Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren. Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor.Zwei Vorlagen – eine ReformDie AHV-Reform besteht aus zwei Vorlagen:die Erhöhung der Einnahmen (Vorlage 1)die Anpassung der Leistungen der AHV (Vorlage 2)Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft; wenn eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform.Erhöhung der EinnahmenZusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1Prozent.Anpassung der Leistungen der AHVNeu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren.Im DetailJaNeinLeerUngültigVorlage 1Vorlage 2Änderung des Bundesgesetzes über die VerrechnungssteuerBeschreibung:Der Bund erhebt auf Einkommen aus Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. In der Schweiz wohnende Privatpersonen können diese zurückfordern, wenn sie die Zinsen in der Steuererklärung angeben. Auf Zinsen aus Obligationen fällt die Verrechnungssteuer nur an, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden. Dies ist ein Nachteil für die Schweizer Wirtschaft. Um Geld aufzunehmen, geben viele Unternehmen ihre Obligationen deshalb in Ländern aus, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird. Schweizer Unternehmen sollen Obligationen vermehrt in der Schweiz ausgeben. Darum werden mit der Vorlage inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit. Schweizer Obligationen würden so für Anlegerinnen und Anleger attraktiver. Weiter fällt mit der Vorlage auch die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und weitere Wertpapiere weg. Diese muss heute beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren bezahlt werden. Beide Massnahmen kämen der Schweizer Wirtschaft zugute. Im günstigsten Fall könnte sich die Reform bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Das Komitee geht davon aus, dass die Vorlage mehr Steuerhinterziehung zur Folge haben wird.Im DetailJaNeinLeerUngültigVorlageMehr...15.05.

Volksabstimmung

Anzahl Stimmberechtigte:314Kontakt:Volken KatjaE-Mail:info@gemeinde-riederalp.chStimmbeteiligung:42.36 %Volksabstimmung vom 15. Mai 2022Änderung des FilmgesetzesBeschreibung:Inländische Fernsehsender sind verpflichtet, 4 Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur einheimischen Filmproduktion. Filme und Serien werden jedoch zunehmend auch im Internet zum Abruf angeboten (Streaming). Für die oft global tätigen Streamingdienste gibt es bis jetzt in der Schweiz keine Investitionspflicht. Die Änderung des Filmgesetzes sieht vor, dass Streamingdienste künftig ebenfalls 4 Prozent des in der Schweiz erzielten Umsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren müssen. Sie können sich entweder direkt an Schweizer Film- und Serienproduktionen beteiligen oder eine Ersatzabgabe entrichten, die der Schweizer Filmförderung zugutekommt. Zudem muss das Angebot der Streamingdienste zu 30Prozent aus Filmen oder Serien bestehen, die in Europa produziert wurden. Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen.Im DetailJaNeinLeerUngültigVorlage716110Änderung des TransplantationsgesetzesBeschreibung:In den vergangenen fünf Jahren haben in der Schweiz im Schnitt jährlich rund 450 Menschen eines oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten. Der Bedarf an Organen ist allerdings deutlich grösser. Eine Transplantation ist heute nur möglich, wenn die verstorbene Person der Spende zu Lebzeiten zugestimmt hat (Zustimmungslösung). Der Wille der betroffenen Person ist aber häufig nicht bekannt. Dann müssen die Angehörigen entscheiden. In der Mehrheit der Fälle sprechen sie sich gegen eine Organspende aus. Bundesrat und Parlament möchten die Chance von Patientinnen und Patienten erhöhen, ein Organ zu erhalten. Sie wollen darum die Organspende neu regeln. Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten (Widerspruchslösung). Hat eine Person nicht widersprochen, wird davon ausgegangen, dass sie ihre Organe spenden möchte. Die Angehörigen können eine Organspende aber ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Sind keine Angehörigen erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden. Das geänderte Transplantationsgesetz ist ein Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten».Im DetailJaNeinLeerUngültigVorlage834910Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)Beschreibung:Die Schweiz gehört zum Schengen-Sicherheitsverbund. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützt die Schengen-Staaten operativ bei der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen. Die Schweiz arbeitet seit über zehn Jahren mit Frontex zusammen. Seit Ende 2019 wird Frontex in der EU ausgebaut. Bundesrat und Parlament haben entschieden, dass die Schweiz ihren Anteil an dieser Reform übernimmt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Mit dem Ausbau erhält Frontex mehr Geld und mehr Personal. Dazu kommen neue Aufgaben im Bereich der Rückkehr ausreisepflichtiger Personen. Zudem wird die unabhängige Stelle für Grundrechte aufgestockt. Sie trägt dazu bei, dass bei Einsätzen an den Schengen-Aussengrenzen die Rechte aller gewahrt werden. Die Gegnerinnen und Gegner argumentieren, dass die Schweiz angebliche Menschenrechtsverletzungen durch Frontex mitverantwortet, indem sie die Agentur finanziell unterstützt. Falls die Schweiz diese Schengen-Weiterentwicklung ablehnt, endet ihre Zusammenarbeit mit den Schengen- und Dublin-Staaten automatisch – es sei denn, die EU-Staaten und die EU-Kommission kommen der Schweiz entgegen.Im DetailJaNeinLeerUngültigVorlage785050Mehr...13.02.

Volksabstimmung

Anzahl Stimmberechtigte:311Kontakt:Volken KatjaE-Mail:info@gemeinde-riederalp.chStimmbeteiligung:43.09 %Volksabstimmung vom 13. Februar 2022Volksinitiative «Ja zum Tier und Menschenversuchsverbot»Beschreibung:Tierversuche sind in der Schweiz erlaubt. Sie werden eingesetzt, um Medikamente und Therapien zu entwickeln, mit denen Krankheiten besser behandelt werden können. Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze für Tierversuche: Ein Tierversuch wird nur bewilligt, wenn die Ergebnisse nicht auf anderem Weg erzielt werden können. Die Forscherinnen und Forscher dürfen in ihren Versuchen mit nur so vielen Tieren arbeiten wie unbedingt nötig, und sie müssen deren Belastungen so gering wie möglich halten. Die Volksinitiative fordert ein Verbot von Tierversuchen. Produkte, die unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden, sollen zudem nicht mehr importiert werden dürfen. Die Initiative verlangt auch, dass Forschung, die ohne Tierversuche auskommt, mindestens dieselbe staatliche Unterstützung erhält wie heute diejenige mit Tierversuchen. Auch sogenannte Menschenversuche sollen verboten werden. Bei Annahme der Initiative gäbe es in der Schweiz keine neuen Medikamente mehr, die mit Tierversuchen entwickelt werden. Die Forschung sowie die Entwicklung von Medikamenten oder anderen Produkten wie Pflanzenschutzmitteln würden eingeschränkt und möglicherweise ins Ausland verlagert.Im DetailJaNeinLeerUngültigVorlage309824Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung»Beschreibung:In der Schweiz darf heute mit gewissen Einschränkungen für Tabakprodukte geworben werden. Verboten sind Tabakwerbung in Radio und Fernsehen sowie Werbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet. Eine Mehrheit der Kantone hat weitergehende Verbote erlassen, etwa für Tabakwerbung auf Plakaten und im Kino. Die Initiative will Tabakwerbung überall dort verbieten, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können, zum Beispiel in der Presse, auf Plakaten, im Internet, im Kino, in Kiosken oder an Veranstaltungen. Für elektronische Zigaretten würden die gleichen Regeln gelten. Erlaubt wäre weiterhin Werbung, die sich nur an Erwachsene richtet oder sich an Orten befindet, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben. Bundesrat und Parlament stellen der Initiative mit dem neuen Tabakproduktegesetz einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die neuen Bestimmungen würden Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten auf Plakaten und im Kino verbieten. Auch dürften Tabakkonzerne keine Zigaretten mehr gratis abgeben oder internationale Veranstaltungen in der Schweiz sponsern. Das neue Tabakproduktegesetz kann unabhängig vom Ausgang der Abstimmung über die Volksinitiative in Kraft treten.Im DetailJaNeinLeerUngültigVorlage686204Änderung des Bundesgesetzes über die StempelabgabenBeschreibung:Unternehmen brauchen Kapital, um zum Beispiel Investitionen zu tätigen oder Verluste zu decken. Wenn ein Unternehmen Eigenkapital beschafft, indem es Aktien oder dergleichen ausgibt, erhebt der Bund eine Steuer: die Emissionsabgabe. Diese beträgt ein Prozent des aufgenommenen Kapitals. Die Steuer wird erst auf Beträgen über einer Million Franken erhoben. In der Regel bezahlen kleine Unternehmen keine solche Abgabe; die Steuereinnahmen stammen vorwiegend von mittleren und grossen Unternehmen. Bundesrat und Parlament wollen die Emissionsabgabe abschaffen. Unternehmen sollen neues Eigenkapital aufnehmen können, ohne darauf Steuern bezahlen zu müssen. Das senkt die Investitionskosten, was sich positiv auf Wachstum und Arbeitsplätze auswirkt. Von der Abschaffung der Emissionsabgabe profitieren insbesondere junge, wachstumsstarke Unternehmen, die noch keine Reserven haben. Um ihr Wachstum zu finanzieren, sind sie auf zusätzliches Eigenkapital angewiesen, das heute der Emissionsabgabe unterliegt. Aus der Abschaffung der Abgabe entstünden dem Bund Mindereinnahmen von schätzungsweise 250 Millionen Franken pro Jahr.Im DetailJaNeinLeerUngültigVorlage468224Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der MedienBeschreibung:Zeitungen, private Radio- und Fernsehstationen und Online-Medien versorgen die Bevölkerung täglich mit Informationen aus ihrer Region und der Schweiz. Sie tragen zur politischen Meinungsbildung und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Trotz ihrer Bedeutung sind die lokalen und regionalen Medien aber finanziell unter Druck geraten: Werbegelder fliessen vermehrt zu grossen internationalen Internetplattformen. Viele Zeitungen sind verschwunden. Auch die privaten Radio- und Fernsehstationen haben weniger Werbeeinnahmen. Bundesrat und Parlament wollen die lokalen und regionalen Medien stärken. Der Bund vergünstigt seit langem die Zustellung von abonnierten Zeitungen. Diese Vergünstigung wird auf Zeitungen mit grösserer Auflage und auf die Zustellung früh am Morgen ausgedehnt. Zudem werden Online-Medien gefördert, und Lokalradios und das Regionalfernsehen können finanziell stärker unterstützt werden. Bedingung ist, dass sie sich vorwiegend an ein schweizerisches Publikum richten und Themen aus verschiedenen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft behandeln. Die Fördermassnahmen werden aus den Einnahmen der bestehenden Radio- und Fernsehabgabe sowie über den Bundeshaushalt finanziert.Im DetailJaNeinLeerUngültigVorlage517724Mehr...28.11.

Volksabstimmung und kant. Abstimmung

Anzahl Stimmberechtigte:306Kontakt:Grichting MartinE-Mail:info@gemeinde-riederalp.chStimmbeteiligung:72.85 %Volksabstimmung vom 28. November 2021PflegeinitiativeBeschreibung:Die Pflege steht angesichts der Alterung der Bevölkerung vor grossen Herausforderungen. Um ihre Qualität erhalten zu können, müssen mehr Pflegefachkräfte ausgebildet werden und sie müssen länger im Beruf bleiben. Die Initiative verlangt, dass Bund und Kantone die Pflege fördern. Es soll genügend diplomierte Pflegefachpersonen geben und in der Pflege tätige Personen sollen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden. Auch verlangt die Initiative, dass der Bund die Arbeitsbedingungen regelt und für eine angemessene Abgeltung sorgt. Ausserdem sollen Pflegefachpersonen gewisse Leistungen direkt zulasten der Krankenkasse abrechnen können. Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Sie stellen ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die Aus- und Weiterbildung soll während acht Jahren mit bis zu einer Milliarde Franken gefördert werden. Pflegefachpersonen sollen gewisse Leistungen direkt abrechnen können, wobei ein Kontrollmechanismus verhindern soll, dass dadurch die Gesundheitskosten und die Krankenkassenprämien steigen. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt und das Referendum nicht ergriffen wird.Im DetailJaNeinLeerUngültigVorlage1219912Justiz-InitiativeBeschreibung:Heute wählt das Parlament die Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Die Wahlen finden alle sechs Jahre statt. Das Parlament achtet dabei auf eine angemessene Vertretung der politischen Parteien (sogenannter Parteienproporz). Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten der Justiz-Initiative beeinträchtigt dieses Wahlverfahren die richterliche Unabhängigkeit. Zudem kritisieren sie, Parteilose hätten keine Chance, gewählt zu werden. Die Justiz-Initiative will ein neues Wahlverfahren einführen: Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen künftig durch das Los bestimmt werden. Wer am Losverfahren teilnehmen darf, entscheidet eine Fachkommission. Sie soll nur Personen zum Losentscheid zulassen, die sich fachlich und persönlich für das Richteramt eignen. Die Amtssprachen müssen dabei am Bundesgericht angemessen vertreten sein. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter könnten ihr Amt bis fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus ausüben. Anders als heute müssten sie sich keiner Wiederwahl stellen. Das Parlament könnte Richterinnen und Richter nur dann abberufen, wenn diese ihre Amtspflichten schwer verletzt haben oder dauerhaft nicht mehr fähig sind, das Amt auszuüben.Im DetailJaNeinLeerUngültigVorlage5216452Änderung vom 19. März 2021 des Covid-19-GesetzesBeschreibung:Die Corona-Pandemie verlangte vom Bundesrat rasches und weitreichendes Handeln zum Schutz von Menschen und Unternehmen. Anfangs musste er sich dafür zum Teil auf Notrecht stützen. Seit das Parlament im September 2020 das Covid-19-Gesetz verabschiedet hat, legt dieses fest, mit welchen zusätzlichen Massnahmen der Bundesrat die Pandemie bekämpfen und wie er wirtschaftliche Schäden eindämmen soll. Als Reaktion auf die Entwicklung der Krise wurde das Gesetz mehrmals angepasst. Nach einem Referendum nahm die Stimmbevölkerung das Gesetz am 13. Juni 2021 mit 60 Prozent an. Am 28. November wird ein Teil des Gesetzes erneut zur Abstimmung vorgelegt, nachdem ein weiteres Referendum zustande gekommen ist. Es geht dabei um die Anpassungen, die das Parlament im März 2021 beschlossen hat. Mit der Änderung des Gesetzes im März 2021 hat das Parlament Finanzhilfen auf Betroffene ausgeweitet, die bis dahin nicht oder zu wenig unterstützt werden konnten. Das Contact-Tracing zum Unterbrechen der Ansteckungsketten wurde weiterentwickelt und es wurde festgelegt, dass der Bund Covid-Tests fördert und deren Kosten übernehmen kann. Das Parlament schuf zudem die gesetzliche Grundlage für das von ihm verlangte Covid-Zertifikat für Genesene, Geimpfte und negativ Getestete, um Auslandsreisen zu erleichtern und bestimmte Veranstaltungen zu ermöglichen.Im DetailJaNeinLeerUngültigVorlage1418002Kantonale Abstimmung vom 28. November 2021Volksinitiative "Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere"Beschreibung:Die vom Staatsrat validierte und vom Grossen Rat am 15. Oktober 2020 angenommene und für eine Volksabstimmung gültig erklärte Initiative, verlangt die Einführung eines neuen Artikels in die Kantonsverfassung, damit sich das Wallis besser vor Grossraubtieren, namentlich Wölfen, Bären, Luchsen und Goldschakalen auf seinem Gebiet schützen kann. Der Bestand an Grossraubtieren soll mit Vorschriften beschränkt und reguliert werden, die Förderung des Bestandes ist verboten.Im DetailJaNeinLeerUngültigVorlage1694432Mehr...26.09.

Volksabstimmung

Anzahl Stimmberechtigte:306Kontakt:Grichting MartinE-Mail:info@gemeinde-riederalp.chStimmbeteiligung:58.17 %Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»Beschreibung:Die Initiative möchte eine stärkere Umverteilung des Reichtums und ein noch gerechteres Steuersystem. Heute tragen Einkommenssteuern dazu bei, Ungleichheiten abzuschwächen: Einkommensstarke Personen zahlen prozentual mehr als einkommensschwache. Der grösste Teil der Umverteilung erfolgt über Sozialleistungen wie Renten oder Sozialhilfe. Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten ist die bestehende Umverteilung nicht ausreichend. Sie fordern eine stärkere Besteuerung hoher Kapitaleinkommen. Konkret: Bei der Steuerberechnung sollen ab einem bestimmten Betrag Kapiteleinkommen anderthalbfach gezählt werden. Die Einnahmen, die durch die höhere Besteuerung erzielt werden, sollen für die Senkung der Einkommenssteuern für Personen mit mittleren oder tiefen Arbeitseinkommen oder für höhere Sozialleistungen eingesetzt werden.Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Aus ihrer Sicht sind die Einkommen im internationalen Vergleich bereits heute gleichmässig verteilt und die Steuerbelastung auf dem Kapital ist bereits heute recht hoch. Eine noch höhere Besteuerung würde den Standort Schweiz schwächen sowie Arbeitsplätze und Wohlstand gefährden.Im DetailJaNeinLeerUngültigVorlage5911207Ehe für alleBeschreibung:Heute ist die Ehe in der Schweiz nur zwischen Mann und Frau möglich. Gleichgeschlechtliche Paare haben nur die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Auch wenn Personen in einer eingetragenen Partnerschaft in den vergangenen Jahren mehr Rechte erhielten, bestehen Unterschiede zur Ehe: So ist für gleichgeschlechtliche Paare bis heute die vereinfachte Einbürgerung oder die gemeinsame Adoption eines Kindes nicht möglich, und sie haben auch keinen Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Um allen Paaren die gleichen Rechte zuzugestehen, haben der Bundesrat und das Parlament beschlossen, dass neu auch gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten können. Eingetragene Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden, jedoch nicht mehr neu eingegangen werden.Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Die Referendumskomitees wollen die Ehe als eine Verbindung zwischen Mann und Frau schützen, weil nur daraus Kinder auf natürliche Weise entstehen könnten. Die Samenspende für lesbische Paare führt gemäss der Komitees zu Vaterlosigkeit und Identitätsproblemen für die betroffenen Kinder. Bundesrat und Parlament sind der Ansicht, dass mit der rechtlichen Gleichstellung aller Paare dem weit verbreiteten Bedürfnis entsprochen wird, das Privat- und Familienleben selber gestalten zu können. Zudem ist für sie die Zuwendung, die die Eltern ihren Kindern zukommen lassen, keine Frage des Geschlechts und der Familienform.Im DetailJaNeinLeerUngültigVorlage1075957Mehr...13.06.

Volksabstimmung

Anzahl Stimmberechtigte:314Kontakt:Volken KatjaE-Mail:info@gemeinde-riederalp.chStimmbeteiligung:71.34 %Volksinitiative für sauberes Trinkwasser und gesunde NahrungBeschreibung:Damit Landwirtinnen und Landwirte vom Bund Direktzahlungen erhalten, müssen sie den Nachweis erbringen, dass sie bestimmte Umweltauflagen einhalten. Für das Komitee sind diese Auflagen ungenügend. Es ist zudem der Ansicht, dass die heutige Landwirtschaftspolitik das Grundrecht auf sauberes Trinkwasser verletzt. Die Initiative will daher, dass Direktzahlungen nur noch an Landwirtinnen und Landwirte ausgerichtet werden, die Antibiotika weder regelmässig noch vorbeugend einsetzen, die pestizidfrei produzieren und die in der Lage sind, alle Tiere mit Futter zu ernähren, das sie auf ihrem Hof produzieren. Das Initiativkomitee verlangt weiter, dass auch die landwirtschaftliche Forschung und Ausbildung sich für diese Form der Landwirtschaft einsetzen. Bundesrat und Parlament teilen die Anliegen der Initiative, doch gehen ihnen die Forderungen zu weit. Sie weisen darauf hin, dass bereits Gesetzesänderungen ausgearbeitet wurden, mit denen die Risiken, die von Pestiziden ausgehen, vermindert werden sollen (im vergangenen März hat das Parlament Änderungen verabschiedet, die auch der Bundesrat unterstützt). Wird die Initiative angenommen, ist davon auszugehen, dass die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz zurückgehen wird und dadurch vermehrt Lebensmittelimporte aus dem Ausland nötig werden mit negativen Folgen für die Umwelt in den betroffenen Ländern.Im DetailJaNeinLeerUngültigVorlage54156014Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»Beschreibung:In der Schweiz ist die Verwendung von Pestiziden erlaubt: Sie werden in der Landwirtschaft, bei der Produktion und der Verarbeitung von Lebensmitteln und etwa auch bei der Landschafts- und Bodenpflege eingesetzt, um schädliche Organismen und Krankheitserreger zu bekämpfen. Es dürfen nur in der Schweiz zugelassene Produkte verwendet werden. Und bevor die Pestizide in Verkehr gebracht werden dürfen, müssen sie strenge Kontrollen durchlaufen, damit sie die Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden.Das Initiativkomitee erachtet diese vorbeugenden Massnahmen jedoch als ungenügend. Es verlangt, dass die Verwendung von synthetischen Pestiziden in der Schweiz verboten wird und dass Lebensmittel, die synthetische Pestizide enthalten, nicht mehr eingeführt werden dürfen. Bis zur vollständigen Umsetzung des Verbots soll es eine Übergangsfrist von 10 Jahren geben.Bundesrat und Parlament haben Verständnis für das Anliegen, lehnen die Initiative aber ab: Bereits heute hat der Bund strenge Regeln für die Verwendung von Pestiziden festgelegt; zudem unterstützt er die Forschung und die Entwicklung von Alternativen finanziell. Das geforderte Verbot birgt die Gefahr, dass Pflanzen und landwirtschaftliche Produkte nicht mehr vor Bakterien, Viren usw. geschützt werden können, und es würde die Versorgung und die Vielfalt der Lebensmittel einschränken, mit negativen Folgen sowohl für die Konsumentinnen und Konsumenten wie auch für die Produzentinnen und Produzenten. Schliesslich würde das Verbot auch geltende internationale Handelsabkommen verletzen. PS: Das Parlament hat kürzlich Gesetzesänderungen beschlossen, mit denen die Risiken von Pestiziden reduziert werden sollen.Im DetailJaNeinLeerUngültigVorlage52157114Covid-19-GesetzBeschreibung:Um die negativen Auswirkungen der Coronapandemie zu mildern, hat der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen und verschiedene Formen der Hilfe beschlossen (z. B. Kurzarbeitsentschädigung, Entschädigung für Erwerbsausfall, Unterstützung für Kultur, Sport und Medien). Weil das Epidemiengesetz nicht für alle Massnahmen die gesetzliche Grundlage bot, musste der Bundesrat sich auf Notrecht stützen, wie die Verfassung dies für solche Krisensituationen vorsieht. Solches Notrecht ist jedoch auf 6 Monate befristet. Um die Massnahmen weiterführen zu können, haben Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz erarbeitet. Das Parlament hat das Gesetz im dringlichen Verfahren beschlossen und sofort in Kraft gesetzt.Gegen das Gesetz ist das Referendum zustande gekommen. Nach Meinung des Referendumskomitees ist das Gesetz überhastet und am Volk vorbei erarbeitet worden. Neben einigen positiven Elementen enthalte es Schädliches (z. B. Subventionen für Medien).Nach Meinung von Bundesrat und Parlament ist das Gesetz nach den demokratischen Spielregeln zustande gekommen. Das Gesetz sei nötig, um die Hilfe für die von der Pandemie Betroffenen so lange wie nötig fortführen zu können und damit Arbeitsplätze zu erhalten und das Überleben von Schweizer Unternehmen zu sichern.Würde das Gesetz abgelehnt, würde es am 25. September 2021 ausser Kraft treten, also ein Jahr nachdem es beschlossen wurde. Ab diesem Datum gäbe es keine gesetzliche Grundlage mehr für die wirtschaftlichen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Krise, und es könnte eine Situation grosser Ungewissheit darüber entstehen, wie es weitergeht.Im DetailJaNeinLeerUngültigVorlage12879314CO2-GesetzBeschreibung:Der Ausstoss von Treibhausgasen – insbesondere von CO2 – ist die Hauptursache für den Klimawandel, der den Menschen und der Umwelt schadet. Hitzetage, Trockenheit, Überschwemmungen und Erdrutsche sind nur einige der negativen Auswirkungen, von denen die Schweiz besonders stark betroffen ist. Als Gegenmassnahme haben Bundesrat und Parlament eine Strategie entwickelt, mit der die CO2-Emissionen weiter gesenkt werden sollen, und diese Strategie im CO2-Gesetz verankert. Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen: Das Gesetz sei teuer und nutzlos (die CO2-Emissionen der Schweiz würden nur einen geringen Teil zum weltweiten Ausstoss beitragen); zudem habe es finanzielle Auswirkungen für den Mittelstand und die KMU, die sich mit zusätzlichen Abgaben und Vorschriften konfrontiert sähen.Bundesrat und Parlament sind davon überzeugt, dass der Klimawandel und die negativen Auswirkungen, die sich daraus ergeben, mit der gewählten Strategie begrenzt werden können, ohne dass die Bevölkerung und die Unternehmen bestraft werden. Dies geschieht einerseits mittels finanzieller Anreize und Rückvergütungen für diejenigen Privatpersonen und Unternehmen, die weniger CO2 verursachen, und andererseits mittels Investitionen in den Klimaschutz und in die technische Entwicklung, was für alle Vorteile bringt (z. B. kommen mehr Fahrzeuge auf den Markt, die weniger Benzin und Diesel verbrauchen). Mit dem neuen Gesetz wird nicht nur das Klima geschützt, sondern es werden auch neue Arbeitsplätze geschaffen und zusätzliche Aufträge für die KMU generiert. Und wir reduzieren unsere Abhängigkeit von den ausländischen Erdölkonzernen.Wird das neue CO2-Gesetz abgelehnt, ist sicher, dass die Schweiz das Ziel verfehlt, den Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 gegenüber dem Wert von 1990 zu halbieren (Übereinkommen von Paris).Im DetailJaNeinLeerUngültigVorlage101109014Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)Beschreibung:Seit den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 ist die terroristische Bedrohung erhöht. Zahlreiche Staaten haben ihre Gesetze verschärft, um den Terrorismus besser bekämpfen zu können. Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren ihr Instrumentarium kontinuierlich ergänzt. Trotzdem bestehen noch gewisse Lücken. Bundesrat und Parlament haben daher eine neue rechtliche Grundlage geschaffen, mit der die Polizei zusätzliche Instrumente erhält, um präventiv gegen terroristische Gefahren vorzugehen. Heute kann die Polizei nämlich nur eingreifen, wenn eine Person bereits eine Straftat begangen hat. Zwei Komitees, die das neue Gesetz ablehnen, haben das Referendum ergriffen. Sie sind der Ansicht, dass die neuen Massnahmen nicht mehr Sicherheit bringen. Im Gegenteil: Sie würden nicht nur die Menschen- und Kinderrechte verletzen (einige Massnahmen können gegen Kinder ab 12 Jahren verhängt werden), sondern auch ein Risiko für die Gewaltenteilung darstellen, da das neue Gesetz es der Polizei erlauben würde, ohne gerichtliche Genehmigung und auf blossen Verdacht hin Massnahmen anzuordnen und durchzuführen. Weiter unterstreichen sie den willkürlichen Charakter des Gesetzes, mit dem ihrer Meinung nach jede politische Aktivität, die der Regierung missfällt, als «terroristische Aktivität» definiert werden könnte.Nach Ansicht von Bundesrat und Parlament erlaubt das Gesetz es der Polizei nur dann, zum Schutz der Bevölkerung einzugreifen, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine terroristische Gefahr bestehen. Jedes Eingreifen der Polizei muss verhältnismässig und somit auf den Einzelfall ausgerichtet sein. Hausarrest zum Beispiel kommt nur als letztes Mittel in Frage und muss immer von einem Gericht genehmigt werden. Der Rechtsstaat, die Grundrechte und die Menschenrechte werden gewahrt, jeder Entscheid kann vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Das neue Gesetz ergänzt die Drei-Säulen-Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung: Prävention, Repression und Reintegration.Im DetailJaNeinLeerUngültigVorlage12583214Mehr...Alle anzeigenSie sind hier: Home » Allgemeines » Home

Riederalp, das Tor zum Aletschgletscher

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Mitteilungen

Mitteilungsblatt der Gemeinde Riederalp

Hier finden Sie die Mitteilungsblätter der Gemeinde Riederalp seit 2005. ...

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Wässerwasser

Vorinformation Bewässerungsanlage Oberried (Gemeinden Bitsch und Riederalp) Das Wässerwasser...

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Allgemeines Feuerverbot im Freien

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Stellenausschreibung KITA Gletscherfloh in Bitsch

Die Kindertagesstätte Gletscherfloh in Bitsch sucht ab sofort oder nach Vereinbarung eine...

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Deponie Gugelgraben wieder offen

Werte Bevölkerung Ab dem 18.03.2022 ist die Deponie für Grünabfälle (Mulde)...

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Baugesuche / Betriebsbewilligungen / öffentl. Auflage

Baugesuch 02.09.2022

Baugesuch 26.08.2022

Baugesuch 12.08.2022

Schaffung von Planungszonen

Schaffung von Planungszonen - Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet die Rückzonung inLandwirtschaftszone? Dürfen bestehende Häuser stehen bleiben?Gemäss der Besitzstandsgarantie Art. 5 BauG dürfen bestehende, nach altem Recht rechtmässig erstellte Bauten und Anlagen, die den geltenden Plänen oder Vorschriften widersprechen unterhalten, umgebaut, erweitert, wieder aufgebaut oder umgenutzt werden. Die heute bestehenden Gebäude dürfen somit bestehen bleiben. Das Gebäude an sich verliert auch nicht an Wert, nur der Bodenpreis wird durch die Rückzonung in die Landwirtschaftszone reduziert.Eine weitere Änderung zum heutigen Zustand ist die Zuständigkeit bei Baugesuchen. In der Landwirtschaftszone ist der Kanton (Kantonale Baukommission) zuständig für das Baugesuch und nicht mehr die Gemeinde Riederalp.Was bedeutet «Zone für öffentliche Bauten und Anlagen öBA + Zone für Skisport»?In der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen dürfen Bauten und Anlagen sowie andere Einrichtungen die im öffentlichen Interesse liegen erstellt werden. Darunter fallen auch touristische Transportanlagen, Bahnanlagen, Räumlichkeiten für Dienstleistungen und Verkehrsanlagen. Jede private Bautätigkeit ist untersagt.Wo befinden sich die Parzellen, die ausgezont werden und nach welchen Kriterien wird ausgezont?Die Parzellen befinden sich im weitgehend unbebauten Gebiet und am Rande des heutigen Siedlungsgebiets. Grundsätzlich ist das Jahr der Einzonung der Parzellen aus raumplanerischer Sicht nicht relevant. Die angewendeten Kriterien entsprechen den kantonalen Vorgaben. Die Planungszonen wurden zudem von der kantonalen Dienststelle für Raumentwicklung geprüft und gutgeheissen.Was bedeutet "Entschädigt wird im Falle der Rückzonung von erschlossenem Bauland nur der von der Gemeinde effektiv inkassierte Mehrwert, welcher für realisierte Erschliessungsprojekte nach dem 1. Mai 1999 in Rechnung gestellt wurde."?Um ein Gebiet als Bauland zu erschliessen benötigt es Verkehrswege, Trinkwasser-, Telekommunikations- und Stromversorgung, sowie die Abwasserentsorgung. Diese befinden sich in der Regel im Eigentum von der Gemeinde. Wird nun von der Gemeinde ein Gebiet erschlossen, erfahren die anliegenden Grundstücke einen Mehrwert, da sie baureif werden durch die Erschliessung. Diesen Mehrwert, für die Erschliessung der Gemeinde, wird dem Grundstücksbesitzer in Rechnung gestellt. Wurde diese Rechnung des Mehrwerts nach dem 1. Mai 1999 gestellt, ist die Gemeinde verpflichtet, den einkassierten Mehrwert dem Grundstückseigentümer zurückzuerstatten. Wurde die Rechnung vor dem 1. Mai 1999 gestellt, ist die Gemeinde nicht mehr gezwungen den Mehrwert zurückzuerstatten. Der Mehrwert bezieht sich deshalb nicht auf den Bauland- oder Nichtbaulandpreis, sondern effektiv nur auf die Erschliessungskosten.Wie wurde der Stichtag 01.05.1999 festgelegt?Der Stichtag wurde vom Grossen Rat im „Reglement betreffend die Förderungsmassnahmen und die Ausgleichsregelung in Sachen Raumplanung) festgelegt, vom Walliser Stimmvolk angenommen und trat im April 2019 in Kraft. Da die Raumplanung grundsätzlich in 15-Jahres-Perioden funktioniert, wurde vom Inkrafttreten des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG) am 1. Mai 201415 Jahre abgezählt.Besteht weiterhin dieMöglichkeit der Erweiterung im Rahmen der Zweitwohnungsgesetzgebung?Ja, die Möglichkeit der Erweiterung im Rahmen der Zweitwohnungsgesetzgebung (maximal 30%) besteht auch innerhalb der jetzigen Planungszone und auch nach dem Vollzug in der Gesamtrevision der Nutzungsplanung, wo das Grundstück in die Landwirtschaftszone rückgezont wird. Während der Planungszone (Dauer bis zu 5 Jahren) liegt ein Baugesuch noch in der Kompetenz der Gemeinde. Nach der Rückzonung in die Landwirtschaftszone wird dasBauvorhaben von der kantonalen Baukommission (KBK) behandelt, welche für die Landwirtschaftszone zuständig ist.Wieso lässt man die heutigen Dorfzonen nicht bestehen? Eine solche Zone in die Landwirtschaftszone zu verschieben scheint nicht logisch.?Nicht alle bestehenden, heutigen Dorfzonen erfüllen die raumplanerischen Kriterien um weiterhin in der Bauzone verbleiben. Bei der Erarbeitung der jetzigen Planungszonen, wie auch bei der nun folgenden Gesamtrevision des Zonennutzungsplanes werden rauplanerische Kriterien angewendet, welche den übergeordneten Vorgaben (Bund und Kanton) entsprechen.Wäre es nicht sinnvoll, an den heutigen Dorfzonen konsequent einige angrenzende Parzellen, oder Teile davon, für eine zukünftige Überbauung frei zu lassen?Dies kann raumplanerisch durchaus Sinn machen um das Ortsbild der schönen Dorfteile nicht zu schmälern und diese für die Zukunft zu erhalten. Wie an den Beispielen Greich und Goppisberg zu erkennen ist, wurde dieser Aspekt insbesondere bei den Dörfern, welche sich im ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) befinden konsequent angewendet.Die Raumplanung muss bis 2021 abgeschlossen sein. Wieso lässt man die Planungszonen fünf Jahre bestehen?Bis am 1. Mai 2021 müssen die Walliser Gemeinden ihr zukünftiges Siedlungsgebiet verbindlich festlegen (Planungszonen). In der Dezembersession des Grossen Rates wurde entschieden, diesen Termin allenfalls etwas hinauszuschieben. Bei den Planungszonen handelt es sich um ein temporäres Planungsmittel (5 Jahre), um den heutigen Zustand zu konservieren und nicht zu verschlimmern. Mit den Planungszonen finden auch noch keine Rückzonungen statt. Sie ermöglichen der Gemeinde nun während 5 Jahren an der Gesamtrevision der Zonennutzungsplanung mit dem dazugehörigen Bau- und Zonenreglement zu arbeiten. Erst in diesem Verfahren wird die Nutzungsplanung den übergeordneten Vorgaben angepasst und die Rückzonungen erfolgen definitiv. Die Gemeinde Riederalp hat somit mit der Umsetzung der Raumplanung Zeit bis zum 27.11.2025 (5 Jahre nach dem Erlass der Planungszone). Sollte diese Zeit nicht reichen, besteht die Möglichkeit, dass mittels Urversammlungsentscheid die Planungszonen um weitere 3 Jahre, also bis zum 27.11.2028, erweitert werden können.Sind die heutigen Bauparzellen, die in die Landwirtschaftszonen verschoben werden, endgültig für eine Bebauung ausgeschlossen?Durch die Planungszonen sind noch keine Bauparzellen in die Landwirtschaftszone gezont worden. Dies würde allenfalls im Verfahren der Gesamtrevision erfolgen. Wenn Parzellen sich nach der Gesamtrevision in der Landwirtschaftszone befinden, können diese nur unter bestimmten Voraussetzungen bebaut werden. Eine Wohnbaute in der Landwirtschaftszone entspricht nicht dem Zweck der Zone und ist somit nicht zonenkonform.Mehr...Alle anzeigen

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