Standardisierung

SIX trägt zur Standardisierung des nationalen und internationalen Zahlungsverkehrs bei.

Inhalt
Überblick

Standardisierung

SIX Interbank Clearing ist in Gremien und Kommissionen rund um Standardisierungsfragen des nationalen und internationalen Zahlungsverkehrs eingebunden. Sie trägt mit dazu bei, dass Schweizer Finanzinstitute ihre Produkte und Dienstleistungen rechtzeitig auf soliden und marktgerecht vernetzten Plattformen aufsetzen können. Damit der reibungslose Ablauf im Zahlungsverkehr gewährleistet bleibt.

ISO 20022

Die Schweizer Finanzindustrie hat Empfehlungen für den Kunde-Bank-Datenaustausch basierend auf den ISO-20022-Definitionen im Geschäftsbereich Zahlungen und Cash Management erlassen.

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QR-Rechnung

Die neue QR-Rechnung, die seit Juni 2020 sukzessive alle heutigen Schweizer Einzahlungsscheine ersetzt, weist den QR-Code mit einem Schweizer Kreuz als Erkennungsmerkmal auf. Der Swiss QR Code enthält alle für die Zahlung notwendigen Informationen in digitaler Form.

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Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung

Technische und fachliche Spezifikationen des Zahlteils mit Swiss QR Code und des Empfangsscheins

Dokument öffnen Mehr anzeigen Weitere Informationen PaymentStandards.CH für das Fachpublikum einfach-zahlen.ch für die breite Öffentlichkeit

IBAN

IBAN ist die international standardisierte Darstellung einer Kontonummer. Sie wurde von der ISO (International Organization for Standardization) und der ECBS (European Committee for Banking Standards) zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs geschaffen.

Die Darstellung von herkömmlichen Kontonummern im standardisierten IBAN-Format erleichtert die Erfassung, Weiterleitung und Verarbeitung von Zahlungsdaten.

IBAN in der Schweiz

Seit vielen Jahren unterstützen die Schweizer Finanzinstitute die Verwendung des internationalen Standards auch im nationalen Zahlungsverkehr auf Gutschrifts- und Belastungsanzeigen, Kontoauszügen, Einzahlungsscheinen, Karten-Produkten, im Lastschriftverfahren oder im E-Banking.

Vollständige IBAN-Länderliste von SWIFT FAQ

IBAN-Rechner

Mit dem Rechner können Sie herkömmliche schweizerische und liechtensteinische Kontonummern ins IBAN-Format umwandeln.

IBAN berechnen

IBAN-Tool

Die Applikation eignet sich vor allem für Firmen zur IBAN-Berechnung von Kontonummern bei schweizerischen und liechtensteinischen Banken. Sie erleichtert die Migration von Stammdaten mit proprietären Bankkontonummern.

Software IBAN-Tool für Windows (32 and 64 bits), (Rel. 41.1) 14.06.2022 IBAN-Tool für Java, (Rel. 41.1) 14.06.2022 Hash values for version check Dokumentation Installations- & Gebrauchsanweisung (Version 41.1) 14.06.2022 Kurzanleitung für die Installation Schnittstellenbeschreibung & Einsatzmöglichkeit für Softwarefirmen und Finanzinstitute

EBICS

«Electronic Banking Internet Communication Standard» (EBICS) ist ein standardisiertes, frei verfügbares internetbasiertes Kommunikationsprotokoll für die sichere Übertragung von Dateien. Neben dem Einsatz für die Datenübertragung zwischen Firmenkunden und Finanzinstituten wird EBICSverstärkt auch im Interbankenbereich von Finanzdienstleistern und Servicebüros genutzt. Zur weit verbreiteten Anwendung im Zahlungsverkehr (Zahlungsaufträge, Kontoauszüge etc.) kommt EBICS auch zunehmend bei Wertschriften und für die Übertragung von Dokumenten (pdf) und Stammdaten zum Einsatz.

Empfehlungen für die Umsetzung der Version 2.x

Die vorliegenden Empfehlungen des EBICS-Standards für den Finanzplatz Schweiz werden von Schweizer Finanzinstituten seit 2016 unterstützt. Der Einsatz von EBICS ist für die Institute in der Schweiz freiwillig.

Download

Swiss Market Practice Guidelines EBICS 2.5 (version 1.3)

Empfehlungen für die Umsetzung der Version 3.0

Die Empfehlungen zur EBICS Version 3.0 werden von Schweizer Finanzinstituten ab November 2021 unterstützt. Die Verfügbarkeit dieser Version für die Migration früherer EBICS-Versionen (2.x) muss jeweils mit den einzelnen Finanzinstituten abgestimmt werden.

Download

Swiss Market Practice Guidelines EBICS 3.0 (version 1.1) EBICS 3.0 BTF-Parameter CH (Q1/2022) Mapping-Tabelle EBICS CH Version 2.x zu EBICS 3.x BTF (Q1/2022) EBICS-Angebotsmatrix Schweizer Finanzinstitute (Q3/2022)

NASO

Im Auftrag des Finanzplatzes Schweiz unterstützt SIX Interbank Clearing in ihrer Rolle als National Adherence Support Organisation (NASO) die Schweizer Finanzinstitute in den administrativen Fragen und begleitet den Anmeldeprozess.

Teilnahme am SEPA-Überweisungsverfahren

Finanzinstitute müssen die folgenden Formulare im Word-Format, ordnungsgemäss unterzeichnet und datiert, bei SIX Interbank Clearing einreichen. Nach der Prüfung leitet SIX Interbank Clearing die Dokumente an den EPC (European Payments Council) weiter, der dem Finanzinstitut den Eingang schriftlich bestätigt. Der EPC informiert das Finanzinstitut auch direkt über den Zulassungsentscheid.

Formular 1:

SEPA Credit Transfer Scheme Adherence Agreement (Annex B-1) EPC-Leitfaden

Formular 2:

SEPA Credit Transfer Scheme Schedule (Annex B-2) SEPA Credit Transfer Scheme Schedule to the Adherence Agreement – Template

Formular 3:

SEPA Credit Transfer Scheme Legal Opinion (Annex B-3) SEPA Credit Transfer Scheme Legal Opinion - non SEPA countries (Annex B-4)

Teilnahme am SEPA Instant Credit Transfer

Finanzinstitute, die am SEPA-Überweisungsverfahren (instant credit transfer) teilnehmen wollen, haben folgende Formulare im Word-Format datiert und unterzeichnet bei SIX Interbank Clearing einzureichen:

Formular 1:

SEPA Instant Credit Transfer Adherence Agreement (Annex A-1 )

Formular 2:

SEPA Instant Credit Transfer Scheme Schedule (Annex A-2)

Formular 3

SEPA Instant Credit Transfer Scheme Legal Opinion (Annex A-3) SEPA Instant Credit Transfer Scheme Legal Opinion - without SEPA countries (Annex A-4) Adherence to the SEPA Instant Credit Transfer Scheme: Schedule to the Adherence Agreement (EPC260-16)

Nach inhaltlicher und formaler Prüfung leitet SIX Interbank Clearing die erforderlichen Dokumente an den EPC weiter, der deren Empfang dem Finanzinstitut schriftlich bestätigt. Der Zulassungsentscheid wird dem Finanzinstitut ebenfalls durch den EPC mitgeteilt.

Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Finanzinstitute, die an SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen wollen, haben folgende Formulare im Word-Format auszufüllen, farbig auszudrucken und unterschrieben an die
National Adherence Support Organisation CH/LI,
c/o SIX Interbank Clearing AG,
Operations Center, Postfach,
CH-8021 Zürich einzureichen:

Anmeldung für SEPA-Basislastschriftverfahren

C-1 Adherence Agreement C-2 Schedule / Template C-3 Standard Legal Opinion C-4 Standard Legal Opinion - Non SEPA Countries Adherence to the SEPA Direct Debit Scheme: Schedule to the Adherence Agreement

Anmeldung für SEPA-Firmenlastschriftverfahren

D-1 Adherence Agreement D-2 Schedule / Template D-3 Standard Legal Opinion D-4 Standard Legal Opinion - Non SEPA Countries Adherence to the SEPA Direct Debit Scheme: Schedule to the Adherence Agreement

Nach inhaltlicher und formaler Prüfung leitet SIX Interbank Clearing die erforderlichen Dokumente an den EPC weiter, der deren Empfang dem Finanzinstitut schriftlich bestätigt. Der Zulassungsentscheid wird dem Finanzinstitut ebenfalls durch den EPC mitgeteilt.

Schweizer Richtlinien für den SEPA-Basislastschrift-Mandat Schweizer Richtlinien für den SEPA-Firmenlastschrift-Mandat

Identifikationsnummer SEPA-Lastschriftverfahren

Der Antrag auf Erteilung einer Identifikationsnummer durch SIX Interbank Clearing ist online vom Institut des Zahlungsempfängers (Besteller) zu stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Zahlungsempfänger seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in der Schweiz/Liechtenstein hat. Der Besteller muss seinen Sitz im SEPA-Raum haben. Die Kommunikation mit dem Zahlungsempfänger erfolgt ausschliesslich durch das Finanzinstitut.

Struktur der Identifikationsnummer

Teil a: Stelle 1 und 2: ISO-Ländercode der Schweiz (CH), Liechtenstein (LI). Teil b: Stelle 3 und 4: Zweistellige Prüfziffer (Modulo 97-10) über die Teile a und d (Teil c wird nicht berücksichtigt). Teil c: Stelle 5 bis 7: Dreistelliger Creditor Business Code, der vom Zahlungsempfänger für die Kennzeichnung eines Geschäftsfeldes im gleichen Haus beliebig festgelegt werden kann. Wird kein Creditor Business Code verwendet, ist "ZZZ" zu nutzen. Teil d: Stelle 8 bis 18: 11-stellige, numerische nationale Identifikationsnummer, die den Zahlungsempfänger innerhalb der Schweiz bzw. Liechtenstein eindeutig identifiziert. Sie wird beginnend mit 1 fortlaufend vergeben und mit führenden Nullen aufgefüllt.

Antragstellung & Vergabe

Anträge auf Erteilung einer Identifikationsnummer können ausschliesslich online durch Finanzinstitute gestellt werden. Zahlungsempfänger müssen ihre Identifikationsnummern daher über ein Finanzinstitut beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Zahlungsempfänger seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in der Schweiz/Liechtenstein hat.

Grundsätzlich kann dieselbe Identifikationsnummer gleichzeitig für das SEPA-Basislastschriftverfahren und das SEPA-Firmenlastschriftverfahren genutzt werden. Pro Zahlungsempfänger (Firmenname und Adresse) wird eine eigene Identifikationsnummer vergeben, welche standardmässig den «Creditor Business Code» ZZZ (Teil c) enthält. Über den Creditor Business Code hat der Zahlungsempfänger die Möglichkeit, verschiedene Geschäftsfelder in seinem Hause zu kennzeichnen.

Mit der Zuteilung einer Identifikationsnummer ist keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren verbunden. Diese kann nur durch das kontoführende Finanzinstitut des Zahlungsempfängers erfolgen.

Ergeben sich beim Zahlungsempfänger Veränderungen (z.B. Namensänderung, Wechsel der Rechtsform o.ä.), muss keine neue Identifikationsnummer beantragt werden. Dasselbe gilt auch bei Änderungen der Anschrift (z.B. Strasse) und bei einem Wechsel der Bankverbindung. Der Zahlungsempfänger hat jedoch auf Verlangen seines Finanzinstitutes den Nachweis zu erbringen, dass durch die Änderungen seine Identität im Übrigen gewahrt bleibt.

Wird ein Geschäft als Ganzes auf einen neuen Rechtsträger übertragen, ist die Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers des übernehmenden Unternehmens zu verwenden. Die bisherige Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers ist durch sein Finanzinstitut schriftlich zur Löschung aufzugeben.

Vergabeantrag Siehe Vergabebedingungen Löschungsantrag Abfrageantrag
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