MCT Agentur GmbH

Web Name: MCT Agentur GmbH

WebSite: http://www.mct-agentur.com

ID:240848

Keywords:

MCT,Agentur,GmbH,Konzertveranstalter,Konzerte,Veranstaltungen,Künstlermanagement

Description:

keywords:Konzertveranstalter, Konzerte, Veranstaltungen, Künstlermanagement, Konzerte veranstalten, Marek Hemmann, Kraftwerk, GusGus, Max Raabe, Kiko King & Creativemaze, Mamas Gun, Rammstein
description:Die MCT Agentur GmbH veranstaltet Konzerte und Tourneen jeder Größenordnung in Deutschland. Zudem managen, repräsentieren und beraten wir Künstler weltweit.
it's 'cause, baby
you're all I have it’s oh so quiet you'll never stop
this flame louder than sirens
louder than bells give back
what you stole from me ich bin ausländer Ne m'appelle pas
ne m'écris pas I've gotta know
can we work it out? gone to find a place
for us to hide I am human Scroll Down
MIN t im Januar 2022 mit neuem Album „Shot To Pieces“ auf Tour The Marías im Mai 2022 mit der „Cinema Euro Tour 2022“ in Berlin Ausbildung zum Veranstaltungskaufmann / zur Veranstaltungskauffrau (m/w/d) Wir suchen ab Januar 2022 Unterstützung. Weitere Infos hier Mitarbeiter*in Office Management Teamassistenz Jobs Ausbildung zum Veranstaltungskaufmann / zur Veranstaltungskauffrau (m/w/d) News Aktuelle Absagen + Nachholtermine FAQ 2G und 3G Regelungen Zeit Online Corona ist in der Top drei meiner persönlichen Krisenliste ZDFinfo Doku Die Ticketdealer – Miese Tricks bei Viagogo Business Punk Scumeck Sabottka | Der Mann für die ganz lauten Töne Interview Scumeck Sabottka bei STRRR Interview Der Konzertdealer in der TAZ Dokumentarfilm Der Konzertdealer Interview Scumeck Sabottka in der Hörbar Rust Feiern 30 Jahre MCT: Es begann mit der Leber Arbeit Fresse halten, im Hintergrund bleiben: Ein Konzertabend mit MCT Engagement Alles verstrahlt: Warum sich MCT seit Jahren gegen Atomkraft engagiert ZDF Zoom Dokumentation Backstage! Konzertmacher im Rampenlicht Interview „Wenn es heißer Scheiß ist, sind die Karten personalisiert“ Artikel MCT Ends Ticketmaster Deal Over Resale Links Feature Audience Magazine - 30 Years MCT Interview Spiegel Online - Auto Portrait Freunde von Freunden - Portrait Scumeck Sabottka Interview European Alliance for Ticketing (FEAT) Offener Brief Offener Brief der privaten Veranstaltungswirtschaft Berlin im Zusammenhang mit der Coronakrise 30 Jahre MCTGemeinsam mit zwei Freunden gründet Scumeck Sabottka 1984 die Firma, die es mit den Großen aufnehmen soll ...Sounds & Stories Mission Arbeit Künstler AgenturMotivation

Vor über 35 Jahren gründeten wir MCT, weil wir Konzerte liebten. Das gilt bis heute. Wir arbeiten erfolgreich mit Größen der Popmusik zusammen und entdecken ständig neue Künstler, die wir auf die Bühne bringen.

Wir sind der Meinung, dass Konzerte bezahlbar bleiben müssen. MCT setzt sich deswegen für faire, transparente Ticketpreise und den Kampf gegen Schwarzmarkthändler ein.



KNOW-HOW

In den vergangenen Jahrzehnten hat MCT Erfahrungen mit den unterschiedlichsten Bands und Veranstaltungsorten gesammelt. Unser Team besteht aus Fachfrauen und Fachmännern, die mit Herzblut Konzerte veranstalten und keine Scheu vor organisatorischen Herausforderungen haben.

Wir erledigen alles, was für ein gutes Konzert nötig ist: von den amtlichen Genehmigungen bis zur Sicherheit, der Werbung und der korrekten Abrechnung.

Mission Arbeit Künstler AgenturKonzertagentur

Seit 1984 veranstalten wir Konzerte und Tourneen jeder Größenordnung in Deutschland. Wir buchen unseren Bands die Locations, die am besten zu ihnen passen. Das kann ein Stadion für Zehntausende Menschen sein oder auch ein Underground-Club.

Agentur & Management

MCT ist auch als Agentur tätig – in Europa und dem Rest der Welt. Zudem managen, repräsentieren und beraten wir Künstler*innen.

Management

ANDREAS MÜHE, www.andreasmuehe.com
derzeit keine Termine

DIE ANTWOORD, www.dieantwoord.com
derzeit keine Termine

YASMINE HAMDAN, www.yasminehamdan.com
derzeit keine Termine

DINOS CHAPMAN,
derzeit keine Termine

Agentur

RAMMSTEIN, www.rammstein.com
15.05.2022, Tschechische Republik, Prag, Airport Letnany / sold out 16.05.2022, Tschechische Republik, Prag, Airport Letnany 25.05.2022, Österreich, Klagenfurth am Wörthersee, Wörtherseestadion / sold out / verlegt vom 25.05.2020 & 27.05.2021 / rescheduled from 25.05.2020 & 27.05.2021 26.05.2022, Österreich, Klagenfurth am Wörthersee, Wörtherseestadion / sold out 30.05.2022, Schweiz, Zürich, Stadion Letzigrund / sold out / verlegt vom 06.06.2020 & 05.07.2021 / rescheduled from 06.06.2020 & 05.07.2021 31.05.2022, Schweiz, Zürich, Stadion Letzigrund / sold out / verlegt vom 07.06.2020 & 06.07.2021 / rescheduled from 07.06.2020 & 06.07.2021 22.06.2022, Dänemark, Aarhus, Ceres Park / sold out / verlegt vom 04.08.2020 & 23.06.2021 / rescheduled from 04.08.2020 & 23.06.2021 26.06.2022, UK, Coventry, Building Society Arena / sold out / verlegt vom 20.06.2020 & 19.06.2021 / rescheduled from 20.06.2020 & 19.06.2021 30.06.2022, UK, Cardiff, Principality Stadium / verlegt vom 14.06.2020 & 16.06.2021 / rescheduled from 14.06.2020 & 16.06.2021 04.07.2022, Niederlande, Nijmegen, Goffertpark / sold out / verlegt vom 24.06.2020 & 03.08.2021 / rescheduled from 24.06.2020 & 03.08.2021 05.07.2022, Niederlande, Nijmegen, Goffertpark 08.07.2022, Frankreich, Lyon, Groupama Stadium / sold out / verlegt vom 09.07.2020 & 09.07.2021/ rescheduled from 09.07.2020 & 09.07.2021 09.07.2022, Frankreich, Lyon, Groupama Stadium / verlegt vom 10.07.2020 & 10.07.2021/ rescheduled from 10.07.2020 & 10.07.2021 12.07.2022, Italien, Turin, Stadio Olimpico Grande Torino / verlegt vom 13.07.2020 & 13.07.2021 / rescheduled from 13.07.2020 & 13.07.2021 16.07.2022, Polen, Warschau, PGE Narodowy / sold out / verlegt vom 17.07.2020 & 17.07.2021 / rescheduled from 17.07.2020 & 17.07.2021 20.07.2022, Estland, Tallinn, Tallinn Song Festival Grounds / verlegt vom 21.07.2020 & 21.07.2021 / rescheduled from 21.07.2020 & 21.07.2021 24.07.2022, Norwegen, Oslo / verlegt von Trondheim, Bjerke Travbane - verlegt vom/moved from Leangen Travbane / verlegt vom 26. & 27.07.2020 & 25.07.2021 / rescheduled from 26. & 27.07.2020 & 25.07.2021 29.07.2022, Schweden, Göteborg, Ullevi Stadium / verlegt vom 31.07.2020 & 30.07.2021/ rescheduled from 31.07.2020 & 30.07.2021 30.07.2022, Schweden, Göteborg, Ullevi Stadium / verlegt vom 01.08.2020 & 31.07.2021 / rescheduled from 01.08.2020 & 31.07.2021 03.08.2022, Belgien, Ostend, Park de Nieuwe Koers / sold out / verlegt vom 10.06.2020 & 07.08.2021 / rescheduled from 10.06.2020 & 07.08.2021 04.08.2022, Belgien, Ostend, Park de Nieuwe Koers / sold out

GUSGUS, www.gusgus.com
19.11.2021, Tschechien, Prag, Archa Theater 20.11.2021, Tschechien, Brünn, Fleda 22.11.2021, Österreich, Wien, FLEX 24.11.2021, Deutschland, Hamburg, Mojo Club 25.11.2021, Deutschland, Berlin, Betonhalle | silent green 26.11.2021, Deutschland, Köln, Gloria Theater 28.11.2021, Deutschland, München, Technikum 30.11.2021, Niederlande, Amstedam, Melkweg - verlegt vom 09.06.21

MAX RAABE & PALAST ORCHESTER, www.palast-orchester.de
derzeit keine Termine

Gaddafi Gals, www.facebook.com/GADDAFIGALS/
derzeit keine Termine

Mission Arbeit Künstler AgenturKÜNSTLER

A A Certain Ratio - Jodie Abacus - Barry Adamson - Africa Bambaataa - Christina Aguilera - Alabama 3 - Alaska - Damon Albarn - Woody Allen & The Eddy Davis New Orleans Jazz Band - Marc Almond & The Willing Sinners - Alphabeat - Ambulance LTD - Horace Andy - D’Angelo - Laurie Anderson - A Perfect Circle - Fiona Apple - Arcade Fire - Jann Arden - The Armoury Show - Arno - Asian Dub Foundation - Aswad - Athlete - Atoms For Peace - Sophie Auster - Aztec Camera - Die Ärzte B The B-52’s - Bad Religion - Banderas - Bauhaus - Rayland Baxter - Beastie Boys - Beat Rodeo - The Beautiful South - Belfegore - The Beta Band - Melanie De Biasio - Big Pig - Andrew Bird - Birdy - Björk - Björn Again - The Black Crowes - Black Grape - Black Kids - Black Rebel Motorcycle Club - Bloc Party - The Blow Monkeys - The Bluebells - Blueberry Hellbellies - The Bluetones - Blur - Hanne Boel - Bombino - Bo Ningen - The Boomers - Boy Kill Boy - Brad - Billy Bragg - Brandt Brauer Frick - Daniel Brandt - Bran Van 3000 - Bristol - Bronski Beat - Sam Brown - Jackson Browne - Jeff Buckley - Buckwheat Zydeco - Will Butler - David Byrne - Julie Byrne C Melanie C - Cactus World News - J.J. Cale - John Cale - The Call - Camille - Mary Chapin Carpenter - Dinos Chapman - Tracy Chapman - Roger Chapman - Chapterhouse - Nick Cave & The Bad Seeds - Neneh Cherry - Eagle-Eye Cherry - Anne Clark - The Chainsmokers - The Christians - Christine & The Queens - CirKus - Clawfinger - Cœur de Pirate - Lloyd Cole - The Communards - Compulsion - Con Brio - Sinead O’Connor - LL Cool J - Ry Cooder - Cornershop - Matt Costa - Nikka Costa - Elvis Costello [with: The Attractions / The Brodsky Quartet / The Rude 5] - Mary Coughlan - Barns Courtney - Counting Crows - Cracker - The Cramps - Robert Cray - The Creatures - Criolo - Sheryl Crow - Crowded House - Cutting Crew D The Damned - Danzig - Charlotte Day Wilson - Deee-Lite - Deftones - Defunkt - Del Amitri - De La Soul - Des’ree - DEVO - Die Antwoord - Digable Planets - Dillon - Céline Dion - The Dissociatives - DNCE - Dogstar - Andrew Dorff - Dream Warriors - Duffy E Easterhouse - Tim Easton - Clint Eastwood & General Saint - Echobelly - Echo & The Bunnymen - Eels - Stephan Eicher - Einstürzende Neubauten - EPMD - Melissa Etheridge - Everlast - Extreme F Fairground Attraction - Marianne Faithfull - The Fall - The Family Stand - The Fat Lady Sings - The Feeling - Feist - Liam Finn - Neil Finn - Tim Finn - The Finn Brothers - Fistful Of Mercy - The Fixx - Flesh For Lulu - Florence + The Machine - FM Einheit - Foals - Gavin Friday & The Man Seezer - Ben Folds - Julia Fordham - Donavon Frankenreiter - Front 242 G Warren G. - Peter Gabriel - Jack Garratt - Charlotte Gainsbourg - Galactic - Rory Gallagher - Gang Starr - Gangway - Gene Loves Jezebel - Bebel Gilberto - The Go-Beetweens - The Godfathers - Goldfrapp - The Good - The Bad & The Queen - Goodbye Mr. Mackenzie - Gorillaz - Gotan Project - Grant Lee Buffalo - Macy Gray - Green On Red - Nanci Griffith - Hélène Grimaud - Grinderman - Guesch Patti & Encore - Guillemots - Roger McGuinn - Gun - GusGus H Daryl Hall - Yasmine Hamdan - Lisa Hannigan - Ed Harcourt - Hard-Fi - Happy Mondays - Ben Harper - Debbie Harry - PJ Harvey - The Juliana Hatfield Three - Sophie B. 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MCT Agentur GmbH
Strausberger Platz 2, 10243 Berlin
Tel.: +49 30 5363 8200 Fax: +49 30 5363 8222
Email: hartmann@mct-agentur.com
Geschäftsführer: Scumeck Sabottka
Prokuristinnen: Asita Sadeghian, Elena Zschunke
Verantwortliche Redaktion: Lena Meßmer
Registergericht: Amtsgericht Berlin, HRB: 65613
Umsatzsteuer ID-Nr.: DE 193584345

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr /eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Pressekontakt

FACTORY 92, Jan Clausen & Christian Hald Buhl
Email: clausen@factory92.eu & buhl@factory92.eu
Tel: +49 40 3890738 0
Website: Factory 92

Interviewanfragen

Wasted Management, Sibylle Breitbach
Email: wasted.mgmt@tma-mv.net
Tel: +49 30 37580005
Website: Wasted Management


Credits

Text & Content Master: MCT Agentur GmbH (V.i.s.d.P)
Programmierung, Datenbank, Hosting: O&O Services GmbH
Konzept & Design: Jan Rikus Hillmann, burningbluesoul
Redaktion: Fabian Dietrich
Photos: Bernie DeChant
Videos: Dennis Dirksen

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Jugendschutz

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Konzerte (Tanzveranstaltung en) bis Mitternacht ohne Begleitung Erwachsener besuchen - für jüngere gelten nur in Ausnahmefällen Sonderregelungen. Hier ein entsprechender Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:

§ 5 Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstleris chen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

Erziehungsbeauftragung (PDF, deutsch)
Erziehungsbeauftragung (PDF, englisch)

Datenschutzerklärung

1. ÜBERBLICK

Diese Datenschutzerklärung gilt für die Datenverarbeitung durch die MCT Agentur GmbH ("Verantwortlicher", "wir" oder "uns"). Sie informiert dich über die Art, den Umfang und die Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sogenannter personenbezogenen Daten, die bei der Nutzung der durch uns angebotenen Dienste (z.B. Anmeldung für unseren Newsletter, Kauf eines Tickets für eine unserer Veranstaltungen) anfallen.

Bitte lies diese Datenschutzerklärung sorgfältig durch. Solltest du Fragen oder Anmerkungen hierzu haben, kannst du dich jederzeit an die unter Ziff. 2 angegebene E-Mail-Adresse richten.

Personenbezogene Daten sind Informationen, die deiner Person direkt oder mittelbar zuzuordnen sind bzw. zugeordnet werden können, z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Nutzerverhalten.

Die Datenverarbeitung durch uns kann im Wesentlichen in zwei Kategorien unterteilt werden:

Zum Zwecke der Vertragsdurchführung im Rahmen der Bestellung von Tickets werden alle für die Durchführung eines Vertrages mit uns erforderlichen Daten verarbeitet.

Mit der informatorischen Nutzung der Website https://www.mct-agentur.com ("Website") werden verschiedene Informationen zwischen deinem Endgerät und unserem Server ausgetauscht. Hierbei kann es sich um personenbezogene Daten handeln. Die so erhobenen Informationen werden u.a. dazu genutzt, unsere Website zu optimieren.

2. NAME UND KONTAKTDATEN DES FÜR DIE VERARBEITUNG VERANTWORTLICHEN UND DES DATEN-SCHUTZBEAUFTRAGTEN

Verantwortliche Stelle ist die MCT Agentur GmbH, Strausberger Platz 2, 10243 Berlin, Tel.: +49 30 5363 8200, Fax: +49 30 5363 8222, E-Mail: hartmann@mct-agentur.com.

Unsere Datenschutzbeauftragte erreichst du unter datenschutz@mct-agentur.com.

3. ZWECKE DER DATENVERARBEITUNG, RECHTSGRUNDLAGEN UND BERECHTIGTE INTERESSEN, DIE VON UNS ODER EINEM DRITTEN VERFOLGT WERDEN, SOWIE KATEGORIEN VON EMPFÄNGERN

3.1. Informatorische Nutzung unserer Website

Beim Aufrufen unserer Website werden durch den auf deinem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet und temporär in sog. Log-Files gespeichert. Hierauf haben wir keinen Einfluss. Folgende Informationen werden dabei auch ohne dein Zutun erfasst und bis zur automatischen Löschung gespeichert:

die IP Adresse des anfragenden internetfähigen Geräts,das Datum und die Uhrzeit des Zugriffs,der Name und die URL der aufgerufenen Datei,die Website, von der aus der Zugriff erfolgte (Referrer URL),der von dir verwendete Browser und ggf. das Betriebssystem deines internetfähigen Rechners sowie der Name des Access-Providers.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der IP-Adresse ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) EU Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO"). Aus den erhobenen Daten sind keine Rückschlüsse auf deine Identität möglich und werden durch uns auch nicht gezogen. Unser berechtigtes Interesse an der Datenerhebung ist in folgenden Zwecken zu sehen:

Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus,Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website,Auswertung der Systemsicherheit und –stabilität sowieweitere administrative Zwecke.

3.2. Datenverarbeitung beim Kauf von Tickets

Im Zusammenhang mit dem Kauf von Tickets für unsere Veranstaltungen (Bestellung per E-Mail) verarbeiten wir die für den Abschluss und die Abwicklung des Vertrages, einschließlich der Verfolgung von Vertragsverletzun-gen, erforderlichen Daten. Hierzu zählen:

Dein Vor- und Nachname,Deine Anschrift,Deine E-Mail-Adresse,Deine Ticketinformationen (Veranstaltung, Anzahl der Tickets, Ticketkategorie, Preis) und Ticketcode(s).
Kaufst Du bei uns für eine Veranstaltung personalisierte Tickets für mehrere Personen, müssen die weiteren Ticketinhaber durch dich namentlich benannt werden, damit die Tickets auf die Ticketinhaber ausgestellt werden können. In diesem Fall erheben und verarbeiten wir zum Zweck der Ausstellung der Tickets die Namen der weiteren Ticketinhaber.

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Soweit wir deine Kontaktdaten nicht für werbliche Zwecke (Newsletter) nutzen (dazu im Einzelnen unter Ziff. 3.3), speichern wir die für die Vertragsabwicklung erhobenen Daten bis zum Ablauf der gesetzlichen bzw. möglicher vertraglicher Gewährleistungsrechte. Nach Ablauf dieser Frist bewahren wir die nach Handels- und Steuerrecht erforderlichen Informationen des Vertrags-verhältnisses für die gesetzlich bestimmten Zeiträume auf. Für diesen Zeitraum (regelmäßig zehn Jahre ab Vertragsschluss) werden die Daten allein für den Fall einer Überprüfung durch die Finanzverwaltung erneut verarbeitet.

3.3. Datenverarbeitung zu Werbezwecken (Zusendung unseres Newsletters)

Wenn du uns hierzu deine Einwilligung erteilt hast, verwenden wir deinen Namen und deine E-Mail-Adresse dazu, dir unseren Newsletter für den „MCT Ticket Shop“ oder einen unserer anderen Ticketshops auf tickets.de mit Informationen zu unseren Veranstaltungen zuzusenden.

Um sicher gehen zu können, dass bei der Eingabe der E-Mail-Adresse keine Fehler unterlaufen sind oder dass deine E-Mail-Adresse missbräuchlich verwendet wurde, setzen wir das sog. Double-opt-in-Verfahren ein. Das heißt, dass wir dir nach deiner Anmeldung eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse senden, in der wir dich um Bestätigung bitten, dass du den Versand des Newsletters wünschst. Wenn du deine Anmeldung nicht innerhalb von 24 Stunden bestätigst, werden deine Informationen gesperrt und nach einem Monat automatisch gelöscht. Darüber hinaus speichern wir jeweils deine eingesetzte IP-Adresse und Zeitpunkte der Anmeldung und Bestätigung.

Deine Einwilligung in die Zusendung des Newsletters kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (per E-Mail an: hartmann@mct-agentur.com oder durch Nachricht an die in Ziffer 1 angegebenen Kontaktdaten). Im Fall des Newsletters kann der Widerruf auch durch Klick auf den in jeder Newsletter-E-Mail bereitgestellten Link erfolgen.

3.4. Pressebereich unserer Website

Um den Pressebereich unserer Website nutzen zu können, benötigst du von uns einen Medienzugang, den du per E-Mail bei uns beantragen kannst. Wir erheben dazu deinen Namen, deine E-Mail-Adresse und ggf. einen Nachweis über deine Journalisten- bzw. Pressetätigkeit. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse an der Verarbeitung deiner Daten folgt daraus, dass der Pressebereich unserer Website mit den dort bestehenden Downloadmöglichkeiten aus rechtlichen Gründen nur Journalisten und Pressevertretern zur Verfügung gestellt werden kann.

3.5. ONLINEAUFTRITT UND WEBSITEOPTIMIERUNG

3.5.1. Einbindung von Videos

Für die Einbindung von Videos auf unserer Website nutzen wir die Anbieter YouTube und Vimeo.

Youtube

YouTube wird betrieben von YouTube, LLC mit Hauptsitz in 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA. YouTube wird vertreten durch die Google LLC. mit Sitz in 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Wir binden YouTube-Videos in Form einer Zwei-Klick-Lösung ein und nur mit deiner Einwilligung (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO), die du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kannst. Das bedeutet, dass erst dann Kontakt mit den YouTube-Servern aufgenommen und das Videoplayer-Plugin geladen wird, wenn du bei einem Video-Vorschaubild die entsprechende Schaltfläche betätigst und deine Einwilligung erteilst. Erst dann wird eine Verbindung zu den YouTube-Servern hergestellt und es wird an YouTube übermittelt, von welcher unserer (Unter-)Websites du das Video aufgerufen hast. Bist du dabei als Mitglied bei YouTube eingeloggt, ordnet YouTube diese Informationen deinem persönlichen Benutzerkonto zu. Bei Nutzung des Plugins, wie z.B. durch Anklicken des Start-Buttons eines Videos, wird diese Information ebenfalls deinem Benutzerkonto zugeordnet. Du kannst diese Zuordnung verhindern, indem du dich vor der Nutzung unserer Website aus deinem YouTube-Benutzerkonto sowie anderen Benutzerkonten der Firma YouTube LLC und Google LLC abmeldest und die entsprechenden Cookies der Firmen löschst.

Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch YouTube erhältst du in der Datenschutzerklärung: www.google.de/intl/de/policies/privacy. Google verarbeitet deine personenbezogenen Daten auch in den USA und hat sich dem EU-US-Privacy-Shield unterworfen. Nähere Informationen kannst du dem nachfolgend verlinkten Eintrag entnehmen: www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active.

Vimeo

Vimeo wird betrieben von Vimeo, Inc. mit Hauptsitz in 555 West 18th Street, New York, New York 10011, USA.

Wir binden Vimeo-Videos in Form einer Zwei-Klick-Lösung ein und nur mit deiner Einwilligung (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO), die du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kannst. Das bedeutet, dass erst dann Kontakt mit den Vimeo-Servern aufgenommen und das Videoplayer-Plugin geladen wird, wenn du bei einem Video-Vorschaubild die entsprechende Schaltfläche betätigst und deine Einwilligung erteilst. Erst dann wird eine Verbindung zu den Vimeo-Servern hergestellt und es wird an Vimeo übermittelt, von welcher unserer (Unter-)Websites du das Video aufgerufen hast. Bist du dabei als Mitglied bei Vimeo eingeloggt, ordnet Vimeo diese Informationen deinem persönlichen Benutzerkonto zu. Bei Nutzung des Plugins, wie z.B. durch Anklicken des Start-Buttons eines Videos, wird diese Information ebenfalls deinem Benutzerkonto zugeordnet. Du kannst diese Zuordnung verhindern, indem du dich vor der Nutzung unserer Website aus deinem Vimeo-Benutzerkonto abmeldest und die entsprechenden Cookies der Firma löschst.

Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch Vimeo erhältst du in der Datenschutzerklärung: www.vimeo.com/privacy. Vimeo verarbeitet deine personenbezogenen Daten auch in den USA und hat sich dem EU-US-Privacy-Shield unterworfen. Nähere Informationen kannst du dem nachfolgend verlinkten Eintrag entnehmen: www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt00000008V77AAE&status=Active.

3.5.2. Cookies

In dem Pressebereich auf unserer Website setzen wir sogenannte Session-Cookies ein. Diese dienen dazu zu erkennen, dass du dich bereits für den Zugang zu unserem Pressebereich angemeldet hast. Sie werden nach Verlassen unserer Website automatisch gelöscht. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.

3.5.3. Informationen zur Webanalyse von etracker

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4. EXTERNE DIENSTLEISTER

Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung deiner Daten externer Dienstleister. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen ge-bunden und werden regelmäßig kontrolliert. Die externen Dienstleister lassen sich insbesondere folgenden Kategorien zuordnen:

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Wir geben deine Daten nicht an Empfänger mit Sitz außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums weiter.

5. WIDERRUF DEINER EINWILLIGUNG

Eine Einwilligung zur Verarbeitung deiner Daten kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten bis zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.

6. WIDERSPRUCHSRECHT

Unter den Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, widersprochen werden.

Das vorstehende allgemeine Widerspruchsrecht gilt für alle in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Verarbeitungszwecke, die auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden. Zur Umsetzung eines solchen allgemeinen Widerspruchs sind wir nur verpflichtet, wenn du uns hierfür Gründe von übergeordneter Bedeutung (z.B. eine mögliche Gefahr für Leben oder Gesundheit) darlegst.

7. DEINE WEITEREN RECHTE

Du hast gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der dich betreffenden personenbezogenen Daten:

Recht auf Auskunft (Art. 15 Abs. 1 und 2 DS-GVO),Recht auf Berichtigung (Art. 16 S. 1 DS-GVO),Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO),Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO),Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO).

8. BESCHWERDERECHT BEI DER AUFSICHTSBEHÖRDE

Du hast zudem das Recht, dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung deiner personenbe-zogenen Daten durch uns zu beschweren.

9. DATENSICHERHEIT

Wir unterhalten aktuelle technisch-organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz deiner personenbezogenen Daten zum Schutz vor Gefahren bei Datenübertragung sowie vor Kenntniserlangung durch Dritte. Diese werden dem aktuellen Stand der Technik entsprechend jeweils angepasst.

MCT Agentur GmbH
Stand: 04.06.2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Konzertveranstaltungen der MCT Agentur GmbH

1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSBEZIEHUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für Konzerte, bei denen die MCT Agentur GmbH, Strausberger Platz 2, 10243 Berlin, Geschäftsführer: Scumeck Sabottka, Registergericht: Amtsgericht Berlin, HRB: 65613 (nachfolgend “wir” oder “MCT”) Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen MCT und den Kartenkäufern (nachfolgend “Sie” oder “Kunde”). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend “Tickets”). Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.

1.2 Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Bei einem Online-Kauf von Tickets erfolgt die Bestätigung durch Anklicken der Schaltfläche “Ich bestätige außerdem, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelesen habe und stimme ihnen zu”.

1.3 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die AGB (einschließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, TICKETKAUFPREIS UND FÄLLIGKEIT, KEIN WIDERRUFSRECHT UND AUSSCHLUSS VON KINDERN UNTER 6 JAHREN
2.1 Tickets können unmittelbar über einen unserer Vertriebspartner in Vorverkaufsstellen, über das Internet oder Tickethotlines erworben werden. Der Verkauf der Tickets wird von unseren Vertriebspartnern im Namen und auf Rechnung von MCT vermittelt. Die AGB der Vertriebspartner treten neben diese AGB und sind ebenfalls zu beachten. Im Fall abweichender Bestimmungen haben die vorliegenden AGB von MCT Vorrang.

2.2 Beim Kauf von Tickets kommt ein Vertrag über den Besuch der Konzertveranstaltung stets zwischen Ihnen als Kunde und MCT als Veranstalter zustande. Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, ÖPNV-Gebühren und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher MwSt., zusammensetzt (nachfolgend “Ticketkaufpreis”), steht vollständig MCT als Veranstalter zu. Der Ticketkaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, Ihnen wird im Bestellvorgang ein abweichendes Zahlungsziel genannt. Möglicherweise erhebt unser Vertriebspartner weitere Gebühren im eigenen Namen. Hierauf werden Sie während des Bestellvorgangs hingewiesen.

2.3 Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum von MCT und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.

2.4 Der Vertrag über den Besuch von Konzertveranstaltungen ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen.

2.5 Der Verkauf von Tickets an Kinder unter sechs (6) Jahren ist ausgeschlossen. Für sie darf auch nicht als berechtigte Dritte ein Ticket (mit-)erworben werden. Kindern unter sechs (6) Jahren wird kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt, auch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.

3. GÜLTIGKEIT DER TICKETS
3.1 Ihr Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt zu der gebuchten Veranstaltung. Mit Verlassen der Veranstaltung bzw. einmaliger Freischaltung (Online-Tickets) verliert das Ticket seine Gültigkeit.

3.2 Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt.

4. BESCHRÄNKUNGEN DES ZUGANGS ZUR VERANSTALTUNG
Wir behalten uns vor, bei Vorliegen einer pandemischen Lage im Interesse der Gesundheit unserer Konzertbesucher besondere Zugangsbeschränkungen zu der Konzertveranstaltung vorzusehen. Diese werden spätestens 14 Tage vor Beginn des Konzerts bekannt gegeben.

5. RÜCKGABE VON TICKETS, TICKETKAUFPREISERSTATTUNG IM FALL DES AUSFALLS ODER EINER VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG
5.1 Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung von Veranstaltungen.

5.2 Der Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr ista) im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin,
b) im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis 24:00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung
geltend zu machen. Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.

5.3 Im Falle der Verlegung der Veranstaltung auf einen Ersatztermin aus Gründen höherer Gewalt ist eine Rückabwicklung des Ticketkaufs und Rückerstattung des Ticketkaufpreises infolge der Verlegung nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des neuen Termins ist Ihnen nachweislich nicht zumutbar, beispielsweise aufgrund einer bereits gebuchten Reise. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Katastrophenfälle, Terrorakte, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Pandemien, Epidemien, Feuer, extreme bzw. katastrophenartige Wetterbedingungen (wie Überschwemmung, Orkan- oder Wirbelstürme), die eine Gefahr für Leib und Leben der an dem Konzert Beteiligten darstellen, Unwetter- und/oder Katastrophenwarnungen, Streiks sowie nicht uns verschuldete behördliche Verfügungen.

5.4 Die Vorverkaufsgebühr wird nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Vorverkaufsgebühr im Falle Ihres Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Vorverkaufsgebühr auf. Denn im Fall eines Rücktritts sind Sie uns gegenüber verpflichtet, hinsichtlich der von Ihnen erlangten Vermittlungsleistung beim Ticketkauf durch uns und unseren Vertriebspartner Wertersatz zu leisten.

5.5 Erhebt unser Vertriebspartner weitere Gebühren im eigenen Namen (Ziffer 2.2) so richtet sich deren Rückerstattung nach den AGB des Vertriebspartners.

5.6 Sie haben sich wegen des Anspruchs auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr an den Vertriebspartner zu wenden, bei dem Sie die Tickets erworben haben. Es sei denn, unser Vertriebspartner sieht ein anderes Verfahren zur Rückerstattung vor, erfolgt die Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr nur gegen Vorlage der Tickets im Original. Bei Verlust der Tickets sind weder Ticketkaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatztickets möglich.

5.7 Ihre Rechte, sich wegen einer von MCT zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen, bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Haftungsvorbehalt der Ziffer 10.

6. BESONDERE BESTIMMUNGEN BEIM LIMITIERTEN TICKETERWERB
6.1 Für bestimmte Veranstaltungen ist der Ticketkauf pro Person auf eine maximale Anzahl von Tickets beschränkt. Diese Veranstaltungen sind mit einem entsprechenden Hinweis auf den beschränkten Ticketerwerb gekennzeichnet bzw. es wird beim Ticketkauf darauf hingewiesen. Sie dürfen für diese Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der Kaufvorgänge, nur die Anzahl an Tickets erwerben, die als Höchstmenge angegeben wird. Über diese Anzahl von Tickets hinausgehende Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum Zwecke des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen, z.B. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Prepaid-Kreditkarten, die für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Menge an Tickets zu kaufen) sowie sonstige Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt.

6.2 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Ziffer 5.1 Satz 3 und 4 kann MCT von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe MCT nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Im Regelfall richtet sich die Höhe der Vertragsstrafe nach der Anzahl der entgegen Ziffer 5.1 Satz 3 und 4 gekauften Tickets, wobei diese Anzahl mit dem Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) zu multiplizieren ist. Die Vertragsstrafe beträgt maximal EUR 5.000,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Im Falle eines Verstoßes gilt außerdem Ziffer 9.

7. BESCHRÄNKUNGEN BEIM ERWERB UND DER WEITERGABE VON TICKETS
7.1 Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufbeeinträchtigung von MCT als Veranstalter zu vermeiden, liegt es im Interesse von MCT, den Erwerb und die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Ihnen ist es insbesondere untersagt:
a) Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von MCT weiterzugeben oder zu veräußern oder im Namen eines Dritten zu erwerben, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt,
b) Tickets im Rahmen von von MCT nicht autorisierten Internetauktionen zum Verkauf anzubieten,c) Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von MCT an Dritte zu verkaufen, um Gewinn zu erzielen oder im Namen eines Dritten zu erwerben, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen,
d) Tickets zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder Teil eines von MCT nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu veräußern,
e) Tickets vor dem Veranstaltungsort zu verkaufen oder
f) Tickets unter Einschaltung eines in Ihrem Namen auftretenden gewerblich oder kommerziell handelnden Dritten als Ihrem Stellvertreter zu erwerben, es sei denn, dass die an den Dritten hierfür zu zahlenden Gebühren insgesamt maximal 15% des Ticketkaufpreises (Ziffer 2.2) betragen.

7.2 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 6.1 enthaltenen Verbote kann MCT von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe MCT nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Ticketkaufpreis der entgegen Ziffer 6.1 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

7.3 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 6.1 f) kommt der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung nicht zustande, da die Stellvertretung in diesem Fall ausgeschlossen ist. Der bereits gezahlte Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr wird Ihnen in diesem Falle zurückerstattet. Ein bereits ausgestelltes Ticket wird von uns oder unserem Vertriebspartner gesperrt und verliert damit seine Gültigkeit.

8. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN ERWERB PERSONALISIERTER TICKETS
8.1 Für bestimmte Veranstaltungen sind die Tickets personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets. Diese Veranstaltungen sind mit einem entsprechenden Hinweis auf die Personalisierung der Tickets gekennzeichnet bzw. es wird beim Ticketkauf darauf hingewiesen. Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Es gilt Ziffer 6.1. Der von Ihnen beim Erwerb angegebene Vor- und Nachname wird auf dem Ticket vermerkt. Sofern die Möglichkeit besteht, mehrere personalisierte Tickets zu erwerben, werden Sie während des Kaufs aufgefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen sowie die E-Mail-Adresse(n) der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten sofortigen und wahrheitsgemäßen Angabe der unterschiedlichen Namen der Ticketinhaber beim Kauf, da die Tickets sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen ausgestellt werden (“relative Fixschuld”). Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen führt bei MCT zu einem erheblichen Mehraufwand durch spätere Umpersonalisierungs-Anfragen sowie zu Konflikten bei der Einlasskontrolle. Zudem werden Konzerte als ausverkauft angezeigt, obwohl MCT bei Verstößen gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen von den jeweiligen Verträgen zurücktreten kann und dadurch wieder Plätze verfügbar werden. Müsste MCT Ihnen vor dem Rücktritt zunächst eine angemessene Frist setzen, ginge dies zu Lasten der anderen Fans und würde den nicht autorisierten Tickethandel zu überhöhten Preisen begünstigen. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung behält sich MCT aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner werden Sie dazu aufgefordert, zu bestätigen, dass Sie berechtigt sind, im Namen von Dritten das Ticket bzw. die Tickets zu personalisieren. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und MCT zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB).

8.2 Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit MCT geschlossen haben (Ziffer 2.2). Zudem muss Ihr Name auf dem Ticket vermerkt sein. Aufgrund des zwischen Ihnen und MCT geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Ticket erworben haben, ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Name dieses Dritten muss auf seinem Ticket vermerkt sein. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht außerdem bei Personen, die nach Ziffer 7.4 in den Vertrag mit MCT eingetreten sind. Der Name dieser Person muss auf ihrem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie das Ticket gekauft haben oder die nach Ziffer 7.4 in den Vertrag mit MCT eingetreten ist, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit Ihrem/seinem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann.

8.3 MCT ist nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. MCT wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.

8.4 Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit MCT (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nur dadurch auf einen Dritten übertragen, dass der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten an Ihrer Stelle in den Vertrag mit MCT eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung von MCT voraus, die hiermit unter den in Ziffer 7.5 genannten Einschränkungen vorab erteilt wird.

8.5 Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufschädigung von MCT als Veranstalter zu vermeiden, wird die Zustimmung von MCT zum Eintritt eines Dritten in den Veranstaltervertrag gemäß Ziffer 7.4 in den folgenden Fällen nicht erteilt:
a) bei einer Weitergabe oder Veräußerung von Tickets oder dem Erwerb von Tickets für einen Dritten, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von MCT,
b) bei einer Veräußerung von Tickets im Rahmen von von MCT nicht autorisierten Internetauktionen,c) bei einer Veräußerung von Tickets zu einem Preis, der den Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) zuzüglich Unkosten, die dem Verkäufer sonst aufgrund des Erwerbs oder der Weiterveräußerung des Tickets entstanden sind (maximal jedoch in Höhe von 15% des Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2)) übersteigt,
d) bei einer Veräußerung von Tickets, um Gewinn zu erzielen oder einem Erwerb der Tickets im Namen eines Dritten, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen,
e) bei einer Weitergabe und/oder Veräußerung von Tickets zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder als Teil eines von MCT nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, oder
f) bei einer Veräußerung von Tickets ohne Hinweis auf diese AGB, insbesondere Ziffer 7.4 und diese Ziffer 7.5.
In diesen Fällen ist sowohl das Angebot als auch eine Weitergabe und/oder Weiterveräußerung der Tickets untersagt. Ein Verkauf von Tickets vor dem Veranstaltungsort ist ebenfalls untersagt.

8.6 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 7.5 enthaltenen Verbote, einschließlich des Verbots, in den in Ziffer 7.5 genannten Fällen Tickets anzubieten, ist MCT berechtigt, von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe zu verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe kann MCT nach billigem Ermessen festsetzen und sie kann im Streitfall von einem Gericht überprüft werden. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) der entgegen Ziffer 7.5 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Im Fall eines Verstoßes gilt außerdem Ziffer 9.

9. ÜBERTRAGUNG UND UMPERSONALISIERUNG PERSONALISIERTER TICKETS
9.1 Vorbehaltlich der Ziffern 7.4 und 7.5, d.h. nur unter der Voraussetzung, dass der Dritte in den Vertrag mit MCT unter Einschluss dieser AGB eintritt und MCT hierzu seine Zustimmung nach Ziffer 7.4 erteilt hat, sind Sie berechtigt, ein von Ihnen erworbenes personalisiertes Ticket, d.h. das Besuchsrecht, auf einen Dritten zu übertragen. Nach dieser Übertragung (§ 398 BGB) muss die Umpersonalisierung des Tickets auf den neuen Inhaber des Besuchsrechts erfolgen.

9.2 Neben einer solchen Übertragung und Umpersonalisierung steht Ihnen bei Tickets, die vom System der smart tickets.de Gesellschaft für Vertriebslösungen mbH ausgestellt wurden, auch die Möglichkeit eines Verkaufs über die Ticketbörse von smart tickets.de offen (siehe hierzu Ziffer 7 der smart tickets.de AGB). Die Ausstellung durch das System der smart tickets.de Gesellschaft für Vertriebslösungen mbH ergibt sich aus dem Ticket und dort konkret aus dem oben rechts aufgedruckten Logo von smart tickets.de.

9.3 Für die Umpersonalisierung des Tickets nach Ziffer 8.1 muss Ihnen der Name der Person, auf die Sie das Ticket umpersonalisieren lassen möchten, bekannt sein.

9.4 Die Umpersonalisierung des Tickets erfolgt durch den Vertriebspartner, bei dem Sie Ihr Ticket erworben haben (Ziffer 2.1).

9.5 Um sicherzustellen, dass Umpersonalisierungen ausschließlich durch den jeweils Berechtigten erfolgen, müssen Sie sich bei diesem Vertriebspartner mit einem kopierfähigen amtlichen Ausweisdokument (nicht dem Personalausweis oder Pass), aus dem die Identität des Ticketinhabers hervor geht (z.B. Krankenversicherungskarte, Führerschein), identifizieren. Unser Vertriebspartner prüft anhand des Ausweisdokuments, ob der auf dem Ticket angegebene Name des Käufers mit dem Namen auf dem Dokument übereinstimmt.

Eine Nutzung Ihrer Daten zu anderen Zwecken als der Prüfung, ob die Person, die das Ticket umpersonalisieren lassen möchte, tatsächlich mit dem Ticketkäufer identisch ist, erfolgt nicht.

9.6 Sollten Sie ein Ticket, das Sie für eine andere Person erworben haben (Ziffer 7.1), umpersonalisieren lassen wollen, werden Sie von unserem Vertriebspartner aufgefordert, ein kopierfähiges amtliches Ausweisdokument (nicht den Personalausweis oder Pass) dieser Person vorzulegen, aus dem die Identität des Ticketinhabers hervor geht (z.B. Krankenversicherungskarte, Führerschein). Unser Vertriebspartner prüft anhand des Ausweisdokuments, ob der auf dem Ticket angegebene Name der Person, für die Sie das Ticket erworben haben, mit dem Namen auf dem Dokument übereinstimmt.

Mit der Zurverfügungstellung des Ausweisdokuments versichern Sie, dass Sie berechtigt sind, für denjenigen, für den Sie ein Online-Ticket erworben haben, dieses Ticket umzupersonalisieren und für diesen Dritten ein kopierfähiges amtliches Ausweisdokument (nicht Personalausweis oder Pass) vorzulegen. Eine Nutzung der Daten zu anderen Zwecken als zu prüfen, ob der Name, der auf dem Online-Ticket vermerkt ist, mit dem Namen auf dem Ausweisdokument übereinstimmt, erfolgt nicht.

9.7 Nachdem die Umpersonalisierung des Tickets abgeschlossen ist, wird das zuerst ausgestellte Ticket gesperrt. Es berechtigt dann nicht mehr zum Einlass.

9.8 Für die Umpersonalisierung berechnet Ihnen der Vertriebspartner eine Bearbeitungsgebühr, die Ihnen vor der Umpersonalisierung mitgeteilt wird.

9.9 Die Umpersonalisierung kann nur bis spätestens 6 (sechs) Stunden vor Einlassbeginn erfolgen.

10. SPERRUNG VON PERSONALISIERTEN TICKETS
10.1 Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1 oder 7.5 enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.

10.2 Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1 oder 7.5 enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketkaufpreises.

10.3 Die Sperrung kann auch durch den Vertriebspartner im Auftrag von MCT erfolgen. Außerdem können die AGB dieser Vertriebspartner weitere Gründe für die Sperrung von Tickets vorsehen.

11. HAFTUNG VON MCT
11.1 MCT haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie

11.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 10.1 erfasst sind, haftet MCT beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zu den Kardinalpflichten von MCT zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

11.3 Im Übrigen haftet MCT nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.

11.4 Soweit die Haftung von MCT nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH
12.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.

12.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Dies bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunktion. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.

12.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 11.2 sind MCT und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von MCT eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.

12.4 MCT behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur Konzertveranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.

13. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN VON MCT
Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.

14. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
14.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.

14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt.

15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1 MCT hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.

Stand: 16.02.2021 - AGB drucken

MCT Rammstein 2022 Björk 2022 AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen

für Konzertveranstaltungen der MCT Agentur GmbH

1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSBEZIEHUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für Konzerte, bei denen die MCT Agentur GmbH, Strausberger Platz 2, 10243 Berlin, Geschäftsführer: Scumeck Sabottka, Registergericht: Amtsgericht Berlin, HRB: 65613 (nachfolgend “wir” oder “MCT”) Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen MCT und den Kartenkäufern (nachfolgend “Sie” oder “Kunde”). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend “Tickets”). Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.

1.2 Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Bei einem Online-Kauf von Tickets erfolgt die Bestätigung durch Anklicken der Schaltfläche “Ich bestätige außerdem, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelesen habe und stimme ihnen zu”.

1.3 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die AGB (einschließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, TICKETKAUFPREIS UND FÄLLIGKEIT, KEIN WIDERRUFSRECHT UND AUSSCHLUSS VON KINDERN UNTER 6 JAHREN
2.1 Tickets können unmittelbar über einen unserer Vertriebspartner in Vorverkaufsstellen, über das Internet oder Tickethotlines erworben werden. Der Verkauf der Tickets wird von unseren Vertriebspartnern im Namen und auf Rechnung von MCT vermittelt. Die AGB der Vertriebspartner treten neben diese AGB und sind ebenfalls zu beachten. Im Fall abweichender Bestimmungen haben die vorliegenden AGB von MCT Vorrang.

2.2 Beim Kauf von Tickets kommt ein Vertrag über den Besuch der Konzertveranstaltung stets zwischen Ihnen als Kunde und MCT als Veranstalter zustande. Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, ÖPNV-Gebühren und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher MwSt., zusammensetzt (nachfolgend “Ticketkaufpreis”), steht vollständig MCT als Veranstalter zu. Der Ticketkaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, Ihnen wird im Bestellvorgang ein abweichendes Zahlungsziel genannt. Möglicherweise erhebt unser Vertriebspartner weitere Gebühren im eigenen Namen. Hierauf werden Sie während des Bestellvorgangs hingewiesen.

2.3 Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum von MCT und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.

2.4 Der Vertrag über den Besuch von Konzertveranstaltungen ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen.

2.5 Der Verkauf von Tickets an Kinder unter sechs (6) Jahren ist ausgeschlossen. Für sie darf auch nicht als berechtigte Dritte ein Ticket (mit-)erworben werden. Kindern unter sechs (6) Jahren wird kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt, auch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.

3. GÜLTIGKEIT DER TICKETS
3.1 Ihr Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt zu der gebuchten Veranstaltung. Mit Verlassen der Veranstaltung bzw. einmaliger Freischaltung (Online-Tickets) verliert das Ticket seine Gültigkeit.

3.2 Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt.

4. BESCHRÄNKUNGEN DES ZUGANGS ZUR VERANSTALTUNG
Wir behalten uns vor, bei Vorliegen einer pandemischen Lage im Interesse der Gesundheit unserer Konzertbesucher besondere Zugangsbeschränkungen zu der Konzertveranstaltung vorzusehen. Diese werden spätestens 14 Tage vor Beginn des Konzerts bekannt gegeben.

5. RÜCKGABE VON TICKETS, TICKETKAUFPREISERSTATTUNG IM FALL DES AUSFALLS ODER EINER VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG
5.1 Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung von Veranstaltungen.

5.2 Der Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr ista) im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin,
b) im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis 24:00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung
geltend zu machen. Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.

5.3 Im Falle der Verlegung der Veranstaltung auf einen Ersatztermin aus Gründen höherer Gewalt ist eine Rückabwicklung des Ticketkaufs und Rückerstattung des Ticketkaufpreises infolge der Verlegung nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des neuen Termins ist Ihnen nachweislich nicht zumutbar, beispielsweise aufgrund einer bereits gebuchten Reise. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Katastrophenfälle, Terrorakte, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Pandemien, Epidemien, Feuer, extreme bzw. katastrophenartige Wetterbedingungen (wie Überschwemmung, Orkan- oder Wirbelstürme), die eine Gefahr für Leib und Leben der an dem Konzert Beteiligten darstellen, Unwetter- und/oder Katastrophenwarnungen, Streiks sowie nicht uns verschuldete behördliche Verfügungen.

5.4 Die Vorverkaufsgebühr wird nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Vorverkaufsgebühr im Falle Ihres Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Vorverkaufsgebühr auf. Denn im Fall eines Rücktritts sind Sie uns gegenüber verpflichtet, hinsichtlich der von Ihnen erlangten Vermittlungsleistung beim Ticketkauf durch uns und unseren Vertriebspartner Wertersatz zu leisten.

5.5 Erhebt unser Vertriebspartner weitere Gebühren im eigenen Namen (Ziffer 2.2) so richtet sich deren Rückerstattung nach den AGB des Vertriebspartners.

5.6 Sie haben sich wegen des Anspruchs auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr an den Vertriebspartner zu wenden, bei dem Sie die Tickets erworben haben. Es sei denn, unser Vertriebspartner sieht ein anderes Verfahren zur Rückerstattung vor, erfolgt die Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr nur gegen Vorlage der Tickets im Original. Bei Verlust der Tickets sind weder Ticketkaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatztickets möglich.

5.7 Ihre Rechte, sich wegen einer von MCT zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen, bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Haftungsvorbehalt der Ziffer 10.

6. BESONDERE BESTIMMUNGEN BEIM LIMITIERTEN TICKETERWERB
6.1 Für bestimmte Veranstaltungen ist der Ticketkauf pro Person auf eine maximale Anzahl von Tickets beschränkt. Diese Veranstaltungen sind mit einem entsprechenden Hinweis auf den beschränkten Ticketerwerb gekennzeichnet bzw. es wird beim Ticketkauf darauf hingewiesen. Sie dürfen für diese Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der Kaufvorgänge, nur die Anzahl an Tickets erwerben, die als Höchstmenge angegeben wird. Über diese Anzahl von Tickets hinausgehende Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum Zwecke des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen, z.B. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Prepaid-Kreditkarten, die für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Menge an Tickets zu kaufen) sowie sonstige Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt.

6.2 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Ziffer 5.1 Satz 3 und 4 kann MCT von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe MCT nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Im Regelfall richtet sich die Höhe der Vertragsstrafe nach der Anzahl der entgegen Ziffer 5.1 Satz 3 und 4 gekauften Tickets, wobei diese Anzahl mit dem Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) zu multiplizieren ist. Die Vertragsstrafe beträgt maximal EUR 5.000,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Im Falle eines Verstoßes gilt außerdem Ziffer 9.

7. BESCHRÄNKUNGEN BEIM ERWERB UND DER WEITERGABE VON TICKETS
7.1 Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufbeeinträchtigung von MCT als Veranstalter zu vermeiden, liegt es im Interesse von MCT, den Erwerb und die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Ihnen ist es insbesondere untersagt:
a) Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von MCT weiterzugeben oder zu veräußern oder im Namen eines Dritten zu erwerben, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt,
b) Tickets im Rahmen von von MCT nicht autorisierten Internetauktionen zum Verkauf anzubieten,c) Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von MCT an Dritte zu verkaufen, um Gewinn zu erzielen oder im Namen eines Dritten zu erwerben, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen,
d) Tickets zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder Teil eines von MCT nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu veräußern,
e) Tickets vor dem Veranstaltungsort zu verkaufen oder
f) Tickets unter Einschaltung eines in Ihrem Namen auftretenden gewerblich oder kommerziell handelnden Dritten als Ihrem Stellvertreter zu erwerben, es sei denn, dass die an den Dritten hierfür zu zahlenden Gebühren insgesamt maximal 15% des Ticketkaufpreises (Ziffer 2.2) betragen.

7.2 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 6.1 enthaltenen Verbote kann MCT von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe MCT nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Ticketkaufpreis der entgegen Ziffer 6.1 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

7.3 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 6.1 f) kommt der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung nicht zustande, da die Stellvertretung in diesem Fall ausgeschlossen ist. Der bereits gezahlte Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr wird Ihnen in diesem Falle zurückerstattet. Ein bereits ausgestelltes Ticket wird von uns oder unserem Vertriebspartner gesperrt und verliert damit seine Gültigkeit.

8. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN ERWERB PERSONALISIERTER TICKETS
8.1 Für bestimmte Veranstaltungen sind die Tickets personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets. Diese Veranstaltungen sind mit einem entsprechenden Hinweis auf die Personalisierung der Tickets gekennzeichnet bzw. es wird beim Ticketkauf darauf hingewiesen. Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Es gilt Ziffer 6.1. Der von Ihnen beim Erwerb angegebene Vor- und Nachname wird auf dem Ticket vermerkt. Sofern die Möglichkeit besteht, mehrere personalisierte Tickets zu erwerben, werden Sie während des Kaufs aufgefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen sowie die E-Mail-Adresse(n) der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten sofortigen und wahrheitsgemäßen Angabe der unterschiedlichen Namen der Ticketinhaber beim Kauf, da die Tickets sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen ausgestellt werden (“relative Fixschuld”). Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen führt bei MCT zu einem erheblichen Mehraufwand durch spätere Umpersonalisierungs-Anfragen sowie zu Konflikten bei der Einlasskontrolle. Zudem werden Konzerte als ausverkauft angezeigt, obwohl MCT bei Verstößen gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen von den jeweiligen Verträgen zurücktreten kann und dadurch wieder Plätze verfügbar werden. Müsste MCT Ihnen vor dem Rücktritt zunächst eine angemessene Frist setzen, ginge dies zu Lasten der anderen Fans und würde den nicht autorisierten Tickethandel zu überhöhten Preisen begünstigen. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung behält sich MCT aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner werden Sie dazu aufgefordert, zu bestätigen, dass Sie berechtigt sind, im Namen von Dritten das Ticket bzw. die Tickets zu personalisieren. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und MCT zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB).

8.2 Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit MCT geschlossen haben (Ziffer 2.2). Zudem muss Ihr Name auf dem Ticket vermerkt sein. Aufgrund des zwischen Ihnen und MCT geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Ticket erworben haben, ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Name dieses Dritten muss auf seinem Ticket vermerkt sein. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht außerdem bei Personen, die nach Ziffer 7.4 in den Vertrag mit MCT eingetreten sind. Der Name dieser Person muss auf ihrem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie das Ticket gekauft haben oder die nach Ziffer 7.4 in den Vertrag mit MCT eingetreten ist, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit Ihrem/seinem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann.

8.3 MCT ist nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. MCT wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.

8.4 Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit MCT (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nur dadurch auf einen Dritten übertragen, dass der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten an Ihrer Stelle in den Vertrag mit MCT eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung von MCT voraus, die hiermit unter den in Ziffer 7.5 genannten Einschränkungen vorab erteilt wird.

8.5 Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufschädigung von MCT als Veranstalter zu vermeiden, wird die Zustimmung von MCT zum Eintritt eines Dritten in den Veranstaltervertrag gemäß Ziffer 7.4 in den folgenden Fällen nicht erteilt:
a) bei einer Weitergabe oder Veräußerung von Tickets oder dem Erwerb von Tickets für einen Dritten, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von MCT,
b) bei einer Veräußerung von Tickets im Rahmen von von MCT nicht autorisierten Internetauktionen,c) bei einer Veräußerung von Tickets zu einem Preis, der den Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) zuzüglich Unkosten, die dem Verkäufer sonst aufgrund des Erwerbs oder der Weiterveräußerung des Tickets entstanden sind (maximal jedoch in Höhe von 15% des Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2)) übersteigt,
d) bei einer Veräußerung von Tickets, um Gewinn zu erzielen oder einem Erwerb der Tickets im Namen eines Dritten, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen,
e) bei einer Weitergabe und/oder Veräußerung von Tickets zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder als Teil eines von MCT nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, oder
f) bei einer Veräußerung von Tickets ohne Hinweis auf diese AGB, insbesondere Ziffer 7.4 und diese Ziffer 7.5.
In diesen Fällen ist sowohl das Angebot als auch eine Weitergabe und/oder Weiterveräußerung der Tickets untersagt. Ein Verkauf von Tickets vor dem Veranstaltungsort ist ebenfalls untersagt.

8.6 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 7.5 enthaltenen Verbote, einschließlich des Verbots, in den in Ziffer 7.5 genannten Fällen Tickets anzubieten, ist MCT berechtigt, von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe zu verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe kann MCT nach billigem Ermessen festsetzen und sie kann im Streitfall von einem Gericht überprüft werden. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) der entgegen Ziffer 7.5 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Im Fall eines Verstoßes gilt außerdem Ziffer 9.

9. ÜBERTRAGUNG UND UMPERSONALISIERUNG PERSONALISIERTER TICKETS
9.1 Vorbehaltlich der Ziffern 7.4 und 7.5, d.h. nur unter der Voraussetzung, dass der Dritte in den Vertrag mit MCT unter Einschluss dieser AGB eintritt und MCT hierzu seine Zustimmung nach Ziffer 7.4 erteilt hat, sind Sie berechtigt, ein von Ihnen erworbenes personalisiertes Ticket, d.h. das Besuchsrecht, auf einen Dritten zu übertragen. Nach dieser Übertragung (§ 398 BGB) muss die Umpersonalisierung des Tickets auf den neuen Inhaber des Besuchsrechts erfolgen.

9.2 Neben einer solchen Übertragung und Umpersonalisierung steht Ihnen bei Tickets, die vom System der smart tickets.de Gesellschaft für Vertriebslösungen mbH ausgestellt wurden, auch die Möglichkeit eines Verkaufs über die Ticketbörse von smart tickets.de offen (siehe hierzu Ziffer 7 der smart tickets.de AGB). Die Ausstellung durch das System der smart tickets.de Gesellschaft für Vertriebslösungen mbH ergibt sich aus dem Ticket und dort konkret aus dem oben rechts aufgedruckten Logo von smart tickets.de.

9.3 Für die Umpersonalisierung des Tickets nach Ziffer 8.1 muss Ihnen der Name der Person, auf die Sie das Ticket umpersonalisieren lassen möchten, bekannt sein.

9.4 Die Umpersonalisierung des Tickets erfolgt durch den Vertriebspartner, bei dem Sie Ihr Ticket erworben haben (Ziffer 2.1).

9.5 Um sicherzustellen, dass Umpersonalisierungen ausschließlich durch den jeweils Berechtigten erfolgen, müssen Sie sich bei diesem Vertriebspartner mit einem kopierfähigen amtlichen Ausweisdokument (nicht dem Personalausweis oder Pass), aus dem die Identität des Ticketinhabers hervor geht (z.B. Krankenversicherungskarte, Führerschein), identifizieren. Unser Vertriebspartner prüft anhand des Ausweisdokuments, ob der auf dem Ticket angegebene Name des Käufers mit dem Namen auf dem Dokument übereinstimmt.

Eine Nutzung Ihrer Daten zu anderen Zwecken als der Prüfung, ob die Person, die das Ticket umpersonalisieren lassen möchte, tatsächlich mit dem Ticketkäufer identisch ist, erfolgt nicht.

9.6 Sollten Sie ein Ticket, das Sie für eine andere Person erworben haben (Ziffer 7.1), umpersonalisieren lassen wollen, werden Sie von unserem Vertriebspartner aufgefordert, ein kopierfähiges amtliches Ausweisdokument (nicht den Personalausweis oder Pass) dieser Person vorzulegen, aus dem die Identität des Ticketinhabers hervor geht (z.B. Krankenversicherungskarte, Führerschein). Unser Vertriebspartner prüft anhand des Ausweisdokuments, ob der auf dem Ticket angegebene Name der Person, für die Sie das Ticket erworben haben, mit dem Namen auf dem Dokument übereinstimmt.

Mit der Zurverfügungstellung des Ausweisdokuments versichern Sie, dass Sie berechtigt sind, für denjenigen, für den Sie ein Online-Ticket erworben haben, dieses Ticket umzupersonalisieren und für diesen Dritten ein kopierfähiges amtliches Ausweisdokument (nicht Personalausweis oder Pass) vorzulegen. Eine Nutzung der Daten zu anderen Zwecken als zu prüfen, ob der Name, der auf dem Online-Ticket vermerkt ist, mit dem Namen auf dem Ausweisdokument übereinstimmt, erfolgt nicht.

9.7 Nachdem die Umpersonalisierung des Tickets abgeschlossen ist, wird das zuerst ausgestellte Ticket gesperrt. Es berechtigt dann nicht mehr zum Einlass.

9.8 Für die Umpersonalisierung berechnet Ihnen der Vertriebspartner eine Bearbeitungsgebühr, die Ihnen vor der Umpersonalisierung mitgeteilt wird.

9.9 Die Umpersonalisierung kann nur bis spätestens 6 (sechs) Stunden vor Einlassbeginn erfolgen.

10. SPERRUNG VON PERSONALISIERTEN TICKETS
10.1 Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1 oder 7.5 enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.

10.2 Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1 oder 7.5 enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketkaufpreises.

10.3 Die Sperrung kann auch durch den Vertriebspartner im Auftrag von MCT erfolgen. Außerdem können die AGB dieser Vertriebspartner weitere Gründe für die Sperrung von Tickets vorsehen.

11. HAFTUNG VON MCT
11.1 MCT haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie

11.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 10.1 erfasst sind, haftet MCT beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zu den Kardinalpflichten von MCT zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

11.3 Im Übrigen haftet MCT nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.

11.4 Soweit die Haftung von MCT nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH
12.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.

12.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Dies bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunktion. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.

12.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 11.2 sind MCT und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von MCT eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.

12.4 MCT behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur Konzertveranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.

13. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN VON MCT
Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.

14. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
14.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.

14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt.

15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1 MCT hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.

Stand: 16.02.2021 - AGB drucken

MCT Rammstein 2022 Björk 2022 AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen

der MCT Agentur GmbH für das Björk Konzert 2022

1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSBEZIEHUNGEN

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für das Björk-Konzert 2022, bei dem die MCT Agentur GmbH, Strausberger Platz 2, 10243 Berlin, Ge-schäftsführer: Scumeck Sabottka, Registergericht: Amtsgericht Berlin, HRB: 65613 (nachfolgend "wir" oder "MCT") Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen MCT und den Kartenkäufern (nachfolgend "Sie" oder "Kunde"). Die AGB sind Bestand-teil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend "Tickets"). Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Ver-tragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.

1.2 Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Bei einem Online-Kauf von Tickets erfolgt die Bestätigung durch Anklicken der Schaltfläche "Ich bestätige außerdem, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelesen habe und stimme ihnen zu".

1.3 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die AGB (ein-schließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, TICKETKAUFPREIS UND FÄLLIGKEIT, KEIN WI-DERRUFSRECHT UND AUSSCHLUSS VON KINDERN UNTER 6 JAHREN

2.1 Tickets können unmittelbar über unseren Vertriebspartner CTS EVENTIM AG & Co. KGaA ("CTS") über das Internet erworben werden. Der Verkauf der Tickets wird von CTS im Namen und auf Rechnung von uns vermittelt. Die AGB von CTS treten neben diese AGB und sind ebenfalls zu beachten. Im Fall abweichender Bestimmungen haben jedoch diese AGB von MCT Vorrang.

2.2 Beim Kauf von Tickets kommt ein Vertrag über den Besuch der Konzertveranstaltung stets zwischen Ihnen als Kunde und MCT als Veranstalter zustande. Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, ÖPNV-Gebühren und sonstigen Ge-bühren, jeweils inkl. gesetzlicher MwSt, zusammensetzt (nachfolgend "Ticketkaufpreis"), steht vollständig MCT als Veranstalter zu. Der Ticketkaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, Ihnen wird im Bestellvorgang ein abweichendes Zahlungsziel genannt.

2.3 Möglicherweise erhebt CTS weitere Gebühren im eigenen Namen. Hierauf werden Sie während des Bestellvorgangs hingewiesen.

2.4 Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum von MCT und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veran-staltung.

2.5 Der Vertrag über den Besuch von Konzertveranstaltungen ist ein Vertrag über Freizeitver-anstaltungen, bei dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklä-rung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen.

2.6 Der Verkauf von Tickets an Kinder unter sechs (6) Jahren ist ausgeschlossen. Für sie darf auch nicht als berechtigte Dritte ein Ticket (mit-)erworben werden. Kindern unter sechs (6) Jahren wird kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt, auch nicht in Begleitung einer per-sonensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.

3. GÜLTIGKEIT DER TICKETS

3.1 Ihr Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt zu der gebuchten Veranstaltung. Mit Verlassen der Veranstaltung bzw. einmaliger Freischaltung (Online-Tickets) verliert das Ticket seine Gültigkeit.

3.2 Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt.

4. BESCHRÄNKUNGEN DES ZUGANGS ZUR VERANSTALTUNG

Wir behalten uns vor, bei Vorliegen einer pandemischen Lage im Interesse der Gesundheit unserer Konzertbesucher besondere Zugangsbeschränkungen zu der Konzertveranstaltung vorzusehen. Diese werden spätestens 14 Tage vor Beginn des Konzerts bekannt gegeben

5. RÜCKGABE VON TICKETS, TICKETKAUFPREISERSTATTUNG IM FALL DES AUSFALLS ODER EINER VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG

5.1 Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketkaufpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung von Veranstaltungen.

5.2 Der Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises ist(a) im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin,(b) im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis 24.00 Uhr des Vorta-ges der Ersatzveranstaltung geltend zu machen. Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendma-chung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.

5.3 Im Falle der Verlegung der Veranstaltung auf einen Ersatztermin aus Gründen höherer Gewalt ist eine Rückabwicklung des Ticketkaufs und Rückerstattung des Ticketkaufpreises infolge der Verlegung nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des neuen Termins ist Ihnen nachweislich nicht zumutbar, beispielsweise aufgrund einer bereits gebuchten Reise. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Katastrophenfälle, Terrorakte, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Pandemien, Epidemien, Feuer, extreme bzw. katastrophenartige Wetterbedingungen (wie Überschwemmung, Orkan- oder Wirbelstürme), die eine Gefahr für Leib und Leben der an dem Konzert Beteiligten darstellen, Unwetter- und/oder Katastrophenwarnungen, Streiks sowie nicht uns verschuldete behördliche Verfügungen

5.4 Gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 2.2.) werden nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Gebühren im Falle Ihres Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Gebühren auf. Denn im Fall eines Rücktritts sind Sie uns ge-genüber verpflichtet, hinsichtlich der von Ihnen erlangten Vermittlungsleistung beim Ti-cketkauf durch uns und unseren Vertriebspartner CTS Wertersatz zu leisten. Gleiches gilt für die Systemgebühr für die Nutzung des Ticketsystems zur Ausstellung Ihrer Tickets.

5.5 Erhebt CTS weitere Gebühren im eigenen Namen (Ziffer 2.3), so richtet sich deren Rück-erstattung nach den AGB von CTS.

5.6 Sie haben sich wegen des Anspruchs auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Aus-nahme der gezahlten Gebühren an CTS zu wenden. Es sei denn, CTS sieht ein anderes Verfahren zur Rückerstattung vor, erfolgt die Erstattung nur gegen Vorlage der Tickets im Original. Bei Verlust der Tickets sind weder Ticketkaufpreiserstattungen noch die Aus-händigung von Ersatztickets möglich.

5.7 Ihre Rechte, sich wegen einer von MCT zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen, blei-ben unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprü-chen steht jedoch unter dem Haftungsvorbehalt der Ziffer 9.

6. LIMITIERTER TICKETERWERB

6.1 Für das Björk-Konzert ist der Ticketkauf pro Person auf eine maximale Anzahl von sechs (6) Tickets beschränkt. Sie dürfen für das Konzert, unabhängig von der Anzahl der Kauf-vorgänge, nur diese Anzahl an Tickets erwerben. Über diese Anzahl von Tickets hinaus-gehende Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum Zwecke des gewerb-lichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen, z.B. durch Angabe ver-schiedener E-Mail-Adressen oder verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Pre-paid-Kreditkarten, die für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Menge an Tickets zu kaufen) sowie sonstige Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt.

6.2 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziff. 5.1. gilt Ziffer 8.

7. PERSONALISIERUNG DER TICKETS UND VERBOT DER WEITERGABE VON TICKETS

7.1 Alle Tickets für das Björk-Konzert sind personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets.

7.2 Der von Ihnen beim Kauf angegebene Vor- und Nachname wird auf dem Ticket vermerkt. Wenn Sie mehrere personalisierte Tickets erwerben, werden Sie während des Kaufs auf-gefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten sofor-tigen und wahrheitsgemäßen Angabe der unterschiedlichen Namen der Ticketinhaber beim Kauf, da die Tickets sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen ausgestellt werden ("relative Fixschuld"). Ein Verstoß gegen die Pflicht zur An-gabe unterschiedlicher Namen führt bei uns zu einem erheblichen Mehraufwand durch Konflikte bei der Einlasskontrolle. Zudem werden Konzerte als ausverkauft angezeigt, obwohl wir bei Verstößen gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen von den jeweiligen Verträgen zurücktreten können und dadurch wieder Plätze verfügbar werden. Müssten wir Ihnen vor dem Rücktritt zunächst eine angemessene Frist setzen, ginge dies zu Lasten der anderen Fans und würde den nicht autorisierten Tickethandel zu überhöhten Preisen begünstigen. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung behalten wir uns aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner werden Sie dazu aufgefordert zu bestätigen, dass die Angabe dieser fremden Daten nicht missbräuchlich erfolgt. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und uns zustande. Die von Ihnen benannten weite-ren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB).

7.3 Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des Ver-trags, den Sie mit uns geschlossen haben (Ziffer 2.2). Zudem muss Ihr Name auf dem Ti-cket vermerkt sein. Aufgrund des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Ticket erworben haben, nach Maßgabe dieser AGB ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Name dieses Dritten muss auf seinem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie das Ticket gekauft haben, sich bei der Einlasskon-trolle auf Verlangen mit Ihrem/ihrem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kre-ditkarte oder EC-Karte ausweisen kann.

7.4 Wir sind nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. MCT wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.

7.5 Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Jede Weitergabe der Tickets ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Ver-kauf von Tickets an Dritte oder eine Versteigerung der Tickets über ein Internetauktions-haus oder nicht autorisierte Internet-Ticketbörsen. Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit uns (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlan-gen) nicht auf einen Dritten übertragen. Sofern Sie das Ticket nicht nutzen möch-ten/können, besteht unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 die Möglichkeit, das/die Ti-cket(s) zurückzugeben. Hiervon unberührt bleibt die gem. Ziffer 4 bestehende Rückgabe-möglichkeit bei Ausfall oder einer Verlegung der Veranstaltung.

8. RÜCKGABE VON TICKETS

8.1 Rückgabe von Tickets, über die Ticketbörse "Fansale" von CTS

8.1.1 Ihnen steht ab dem 01.04.2020 die Möglichkeit offen, über Ihr Kundenkonto bei www.fansale.de, der von CTS betriebenen Ticketbörse, unter den nachstehend aufgeführten Voraussetzungen Tickets zurückzugeben. Dies setzt voraus, dass die freiwerdenden Tickets tatsächlich über www.fansale.de verkauft werden. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.

8.1.2 Durch die Nutzung der Rückgabeoption bieten Sie uns die Rückgabe des/der Ti-ckets an und erlauben uns, das/die freiwerdende(n) Ticket(s) über die Ticketbör-se www.fansale.de in unserem Namen und auf unsere Rechnung erneut zum Kauf anzubieten. Erst mit Weiterverkauf über diese Ticketbörse wird Ihr Ange-bot auf Rückgabe des/der Tickets von uns angenommen.

8.1.3 Auf der Ticketbörse bietet CTS das/die freiwerdende(n) Ticket(s) im Namen und auf Rechnung von MCT bis jeweils 24 Stunden vor dem Beginn eines Konzerts zum Verkauf an. Sie legen den Preis fest, zu dem Ihr Ticket/Ihre Tickets verkauft werden sollen. Der Preis ist jedoch maximal auf den Ticketkaufpreis (Ziff. 2.2) begrenzt. Solange die Tickets noch nicht verkauft sind, können Sie über Ihr Kundenkonto auf www.fansale.de von Ihrem Angebot jederzeit zurücktreten.

8.1.4 Auf Ihren Wunsch können das oder die jeweils freiwerdende(n) Ticket(s) für ei-nen Zeitraum von max. 48 Stunden für eine oder mehrere dritte Person(en) re-serviert werden. In diesem Fall wird das oder werden die freiwerdende(n) Ti-cket(s) innerhalb des vorbenannten Reservierungszeitraums ausschließlich an diese dritte(n) Person(en) zum Kauf angeboten. Hierzu wird Ihnen von CTS ein Link zur Verfügung gestellt, den Sie an eine oder mehrere dritte Personen weiter-leiten können. Die dritte Person, die das oder die freiwerdende(n) Ticket(s) in-nerhalb der vorgenannten Reservierungsfrist als erstes über diesen Link erwirbt, erhält das Ticket.Wird das Ticket innerhalb der vorgenannten Reservierungsfrist nicht erworben, wird es auf der Ticketplattform www.fansale.de zum Verkauf eingestellt.

8.1.5 Sofern das oder die freiwerdenden Tickets verkauft werden, werden Sie hierüber umgehend informiert. Ihre Tickets werden gesperrt, so dass sie nicht mehr zum Einlass berechtigen. Eine Rückgabe am Veranstaltungsort gem. Ziffer 7.3 ist dann nicht mehr möglich. Für den Käufer wird ein neues Ticket generiert. Der Käufer eines Tickets, das über die Ticketbörse verkauft wurde, zahlt eine Gebühr von EUR 10,00. Der Betrag in Höhe des erzielten Kaufpreises wird nach Veräu-ßerung über die Ticketbörse von CTS auf Ihrem Konto oder Ihrem Kreditkarten-konto gutgeschrieben.

8.1.6 Die Möglichkeit zur Nutzung der Rückgabeoption besteht bis 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung.

8.1.7 Sofern und soweit das oder die freiwerdenden Tickets nicht verkauft werden, werden Ihre Tickets nicht gesperrt, so dass sie nach wie vor zum Einlass berech-tigen. Nach Maßgabe der Ziffer 7.2 ist für diese Tickets eine Rückgabe am Ver-anstaltungsort möglich. Eine Weitergabe an und/oder über Dritte bleibt weiterhin unzulässig (vgl. Ziff. 6.5.).

8.2 Rückgabe am Veranstaltungsort

8.2.1 Es besteht zudem die Möglichkeit, am Veranstaltungsort am Tag der Veranstal-tung von der Öffnung bis zum Ende des jeweiligen Konzerts nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Tickets zurückzugeben.

8.2.2 Durch die Nutzung der vor-Ort-Rückgabeoption bietet uns der Ticketinhaber die Rückgabe des Tickets an. Das Angebot wird von uns unter folgenden Voraus-setzungen angenommen: - das freiwerdende Originalticket wird zurückgegeben,- es liegt ein amtliches Ausweisdokument im Original vor, aus dem die Iden-tität des Ticketinhabers hervorgeht,- es gibt einen neuen Käufer, der sich vor Ort mit einem gültigen Pass, Per-sonalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann, so dass das neue Ticket auf ihn ausgestellt werden kann,- der Käufer erklärt sich mit der Einbeziehung dieser AGB einverstanden, und - der Käufer zahlt eine Gebühr in Höhe von EUR 10,00.

8.2.3 Sind die Voraussetzungen gem. Ziffer 7.2.2 Satz 2 erfüllt, d.h. nehmen wir Ihr Angebot auf Rücknahme des Tickets an, wird das ursprüngliche Ticket ungültig und berechtigt nicht mehr zum Eintritt. Ausschließlich das auf den neuen Käufer ausgestellte Ticket berechtigt zum Eintritt (vgl. Ziffer 6.3). Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises für das freiwerdende Ticket gegenüber uns besteht in diesem Fall nicht, sondern nur gegenüber dem Käufer. Der ursprüngli-che Ticketinhaber ist frei, sich maximal den Ticketkaufpreis (Ziff. 2.2) zuzüglich der Systemgebühr oder aber einen geringeren Preis vom Käufer erstatten zu lassen.

9. SPERRUNG VON PERSONALISIERTEN TICKETS

9.1 Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1. oder 6.5. enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises (mit Aus-nahme der Vorverkaufsgebühr und der Systemgebühr, Ziff. 2.2) zu sperren und dem je-weiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.

9.2 Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1. oder 6.5. enthaltenen Ver-bote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rücker-stattung des gezahlten Ticketkaufpreises.

9.3 Die Sperrung kann auch durch den Vertriebspartner im Auftrag von MCT erfolgen. Au-ßerdem können die AGB dieser Vertriebspartner weitere Gründe für die Sperrung von Ti-ckets vorsehen.

10. HAFTUNG VON MCT

10.1 MCT haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie.

10.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 9.1 erfasst sind, haftet MCT be-schränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zu den Kardinal-pflichten von MCT zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch-führung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

10.3 Im Übrigen haftet MCT nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverlet-zung.

10.4 Soweit die Haftung von MCT nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder be-schränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsge-hilfen.

11. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH

11.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuer-werkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.

11.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitge-führt oder betrieben werden. Dies bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunkti-on. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.

11.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 10.2 sind MCT und seine Mitarbeiter berechtigt, Auf-nahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Ge-bühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von MCT eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.

11.4 MCT behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffen-den Personen den Zutritt zur Konzertveranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Ver-anstaltung auszuschließen.

12. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN VON MCT

Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie bei-spielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durch-geführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung ver-vielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dür-fen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.

13. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

13.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deut-sches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.

13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Son-dervermögen handelt.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1 MCT hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinba-rungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirk-sam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäfts-bedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vor-rangig oder möglich ist.



Stand: 16.02.2021 - Björk AGB drucken

MCT Rammstein 2022 Björk 2022 AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen

der MCT Agentur GmbH für die Rammstein-Konzerte 2022

1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSBEZIEHUNGEN

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die Rammstein-Konzerte 2022, bei denen die MCT Agentur GmbH, Strausberger Platz 2, 10243 Berlin, Geschäftsführer: Scumeck Sabottka, Registergericht: Amtsgericht Berlin, HRB: 65613 (nachfolgend "wir" oder "MCT") Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen MCT und den Kartenkäufern (nachfolgend "Sie" oder "Kunde"). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend "Tickets"). Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.

1.2 Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Bei einem Online-Kauf von Tickets erfolgt die Bestätigung durch Anklicken der Schaltfläche "Ich bestätige außerdem, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelesen habe und stimme ihnen zu".

1.3 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die AGB (einschließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, TICKETKAUFPREIS UND FÄLLIGKEIT, KEIN WIDERRUFSRECHT UND AUSSCHLUSS VON KINDERN UNTER 6 JAHREN

2.1 Tickets können unmittelbar über unseren Vertriebspartner CTS EVENTIM AG & Co. KGaA ("CTS") über das Internet erworben werden. Der Verkauf der Tickets wird von CTS im Namen und auf Rechnung von uns vermittelt. Die AGB von CTS treten neben diese AGB und sind ebenfalls zu beachten. Im Fall abweichender Bestimmungen haben jedoch diese AGB von MCT Vorrang.

2.2 Beim Kauf von Tickets kommt ein Vertrag über den Besuch der Konzertveranstaltung stets zwischen Ihnen als Kunde und MCT als Veranstalter zustande. Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, ÖPNV-Gebühren und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher MwSt, zusammensetzt (nachfolgend "Ticketkaufpreis"), steht vollständig MCT als Veranstalter zu. Der Ticketkaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, Ihnen wird im Bestellvorgang ein abweichendes Zahlungsziel genannt.

2.3 Möglicherweise erhebt CTS weitere Gebühren im eigenen Namen. Hierauf werden Sie während des Bestellvorgangs hingewiesen.

2.4 Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum von MCT und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.

2.5 Der Vertrag über den Besuch von Konzertveranstaltungen ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen.

2.6 Der Verkauf von Tickets an Kinder unter sechs (6) Jahren ist ausgeschlossen. Für sie darf auch nicht als berechtigte Dritte ein Ticket (mit-)erworben werden. Kindern unter sechs (6) Jahren wird kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt, auch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.

3. GÜLTIGKEIT DER TICKETS

3.1 Ihr Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt zu der gebuchten Veranstaltung. Mit Verlassen der Veranstaltung bzw. einmaliger Freischaltung (Online-Tickets) verliert das Ticket seine Gültigkeit.

3.2 Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt.

4. BESCHRÄNKUNGEN DES ZUGANGS ZUR VERANSTALTUNGWir behalten uns vor, bei Vorliegen einer pandemischen Lage im Interesse der Gesundheit unserer Konzertbesucher besondere Zugangsbeschränkungen zu der Konzertveranstaltung vorzusehen. Diese werden spätestens 14 Tage vor Beginn des Konzerts bekannt gegeben

5. RÜCKGABE VON TICKETS, TICKETKAUFPREISERSTATTUNG IM FALL DES AUSFALLS ODER EINER VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG

5.1 Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketkaufpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung von Veranstaltungen.

5.2 Der Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises ist(a) im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin,(b) im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis 24.00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung geltend zu machen. Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.

5.3 Im Falle der Verlegung der Veranstaltung auf einen Ersatztermin aus Gründen höherer Gewalt ist eine Rückabwicklung des Ticketkaufs und Rückerstattung des Ticketkaufpreises infolge der Verlegung nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des neuen Termins ist Ihnen nachweislich nicht zumutbar, beispielsweise aufgrund einer bereits gebuchten Reise. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Katastrophenfälle, Terrorakte, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Pandemien, Epidemien, Feuer, extreme bzw. katastrophenartige Wetterbedingungen (wie Überschwemmung, Orkan- oder Wirbelstürme), die eine Gefahr für Leib und Leben der an dem Konzert Beteiligten darstellen, Unwetter- und/oder Katastrophenwarnungen, Streiks sowie nicht uns verschuldete behördliche Verfügungen.

5.4 Gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 2.2.) werden nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Gebühren im Falle Ihres Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Gebühren auf. Denn im Fall eines Rücktritts sind Sie uns gegenüber verpflichtet, hinsichtlich der von Ihnen erlangten Vermittlungsleistung beim Ticketkauf durch uns und unseren Vertriebspartner CTS Wertersatz zu leisten. Gleiches gilt für die Systemgebühr für die Nutzung des Ticketsystems zur Ausstellung Ihrer Tickets.

5.5 Erhebt CTS weitere Gebühren im eigenen Namen (Ziffer 2.3), so richtet sich deren Rückerstattung nach den AGB von CTS.

5.6 Sie haben sich wegen des Anspruchs auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der gezahlten Gebühren an CTS zu wenden.. Es sei denn, CTS sieht ein anderes Verfahren zur Rückerstattung vor, erfolgt die Erstattung nur gegen Vorlage der Tickets im Original. Bei Verlust der Tickets sind weder Ticketkaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatztickets möglich.

5.7 Ihre Rechte, sich wegen einer von MCT zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen, bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Haftungsvorbehalt der Ziffer 9.

6. LIMITIERTER TICKETERWERB

6.1 Für die Rammstein-Konzerte ist der Ticketkauf pro Person auf eine maximale Anzahl von sechs (6) Tickets pro Show beschränkt. Sie dürfen für die Konzerte, unabhängig von der Anzahl der Kaufvorgänge, nur diese Anzahl an Tickets erwerben. Über diese Anzahl von Tickets hinausgehende Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum Zwecke des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen, z.B. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Prepaid-Kreditkarten, die für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Menge an Tickets zu kaufen) sowie sonstige Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt.

6.2 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziff. 5.1. gilt Ziffer 8.

7. PERSONALISIERUNG DER TICKETS UND VERBOT DER WEITERGABE VON TICKETS

7.1 Alle Tickets für die Rammstein-Konzerte sind personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets.

7.2 Der von Ihnen beim Kauf angegebene Vor- und Nachname wird auf dem Ticket vermerkt. Wenn Sie mehrere personalisierte Tickets erwerben, werden Sie während des Kaufs aufgefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten sofortigen und wahrheitsgemäßen Angabe der unterschiedlichen Namen der Ticketinhaber beim Kauf, da die Tickets sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen ausgestellt werden ("relative Fixschuld"). Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen führt bei uns zu einem erheblichen Mehraufwand durch Konflikte bei der Einlasskontrolle. Zudem werden Konzerte als ausverkauft angezeigt, obwohl wir bei Verstößen gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen von den jeweiligen Verträgen zurücktreten können und dadurch wieder Plätze verfügbar werden. Müssten wir Ihnen vor dem Rücktritt zunächst eine angemessene Frist setzen, ginge dies zu Lasten der anderen Fans und würde den nicht autorisierten Tickethandel zu überhöhten Preisen begünstigen. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung behalten wir uns aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner werden Sie dazu aufgefordert zu bestätigen, dass die Angabe dieser fremden Daten nicht missbräuchlich erfolgt. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und uns zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB).

7.3 Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit uns geschlossen haben (Ziffer 2.2). Zudem muss Ihr Name auf dem Ticket vermerkt sein. Aufgrund des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Ticket erworben haben, nach Maßgabe dieser AGB ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Name dieses Dritten muss auf seinem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie das Ticket gekauft haben, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit Ihrem/ihrem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann.

7.4 Wir sind nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. MCT wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.

7.5 Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Jede Weitergabe der Tickets ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Tickets an Dritte oder eine Versteigerung der Tickets über ein Internetauktionshaus oder nicht autorisierte Internet-Ticketbörsen. Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit uns (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nicht auf einen Dritten übertragen. Sofern Sie das Ticket nicht nutzen möchten/können, besteht unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 die Möglichkeit, das/die Ticket(s) zurückzugeben. Hiervon unberührt bleibt die gem. Ziffer 4 bestehende Rückgabemöglichkeit bei Ausfall oder einer Verlegung der Veranstaltung.

8. RÜCKGABE VON TICKETS

8.1 Rückgabe von Tickets, über die Ticketbörse "Fansale" von CTS

8.1.1 Ihnen steht ab dem 01.11.2019 die Möglichkeit offen, über Ihr Kundenkonto bei www.fansale.de, der von CTS betriebenen Ticketbörse, unter den nachstehend aufgeführten Voraussetzungen Tickets zurückzugeben. Dies setzt voraus, dass die freiwerdenden Tickets tatsächlich über www.fansale.de verkauft werden. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.

8.1.2 Durch die Nutzung der Rückgabeoption bieten Sie uns die Rückgabe des/der Tickets an und erlauben uns, das/die freiwerdende(n) Ticket(s) über die Ticketbörse www.fansale.de in unserem Namen und auf unsere Rechnung erneut zum Kauf anzubieten. Erst mit Weiterverkauf über diese Ticketbörse wird Ihr Angebot auf Rückgabe des/der Tickets von uns angenommen.

8.1.3 Auf der Ticketbörse bietet CTS das/die freiwerdende(n) Ticket(s) im Namen und auf Rechnung von MCT bis jeweils 24 Stunden vor dem Beginn eines Konzerts zum Verkauf an. Sie legen den Preis fest, zu dem Ihr Ticket/Ihre Tickets verkauft werden sollen. Der Preis ist jedoch maximal auf den Ticketkaufpreis (Ziff. 2.2) begrenzt. Solange die Tickets noch nicht verkauft sind, können Sie über Ihr Kundenkonto auf www.fansale.de von Ihrem Angebot jederzeit zurücktreten.

8.1.4 Auf Ihren Wunsch können das oder die jeweils freiwerdende(n) Ticket(s) für einen Zeitraum von max. 48 Stunden für eine oder mehrere dritte Person(en) reserviert werden. In diesem Fall wird das oder werden die freiwerdende(n) Ticket(s) innerhalb des vorbenannten Reservierungszeitraums ausschließlich an diese dritte(n) Person(en) zum Kauf angeboten. Hierzu wird Ihnen von CTS ein Link zur Verfügung gestellt, den Sie an eine oder mehrere dritte Personen weiterleiten können. Die dritte Person, die das oder die freiwerdende(n) Ticket(s) innerhalb der vorgenannten Reservierungsfrist als erstes über diesen Link erwirbt, erhält das Ticket.Wird das Ticket innerhalb der vorgenannten Reservierungsfrist nicht erworben, wird es auf der Ticketplattform www.fansale.de zum Verkauf eingestellt.

8.1.5 Sofern das oder die freiwerdenden Tickets verkauft werden, werden Sie hierüber umgehend informiert. Ihre Tickets werden gesperrt, so dass sie nicht mehr zum Einlass berechtigen. Eine Rückgabe am Veranstaltungsort gem. Ziffer 7.3 ist dann nicht mehr möglich. Für den Käufer wird ein neues Ticket generiert. Der Käufer eines Tickets, das über die Ticketbörse verkauft wurde, zahlt eine Gebühr von EUR 10,00. Der Betrag in Höhe des erzielten Kaufpreises wird nach Veräußerung über die Ticketbörse von CTS auf Ihrem Konto oder Ihrem Kreditkartenkonto gutgeschrieben.

8.1.6 Die Möglichkeit zur Nutzung der Rückgabeoption besteht bis 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung.

8.1.7 Sofern und soweit das oder die freiwerdenden Tickets nicht verkauft werden, werden Ihre Tickets nicht gesperrt, so dass sie nach wie vor zum Einlass berechtigen. Nach Maßgabe der Ziffer 7.2 ist für diese Tickets eine Rückgabe am Veranstaltungsort möglich. Eine Weitergabe an und/oder über Dritte bleibt weiterhin unzulässig (vgl. Ziff. 6.5.).

8.2 Rückgabe am Veranstaltungsort

8.2.1 Es besteht zudem die Möglichkeit, am jeweiligen Veranstaltungsort am Tag der Veranstaltung von der Öffnung bis zum Ende des jeweiligen Konzerts nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Tickets zurückzugeben.

8.2.2 Durch die Nutzung der vor-Ort-Rückgabeoption bietet uns der Ticketinhaber die Rückgabe des Tickets an. Das Angebot wird von uns unter folgenden Voraussetzungen angenommen: - das freiwerdende Originalticket wird zurückgegeben,- es liegt ein amtliches Ausweisdokument im Original vor, aus dem die Identität des Ticketinhabers hervorgeht,- es gibt einen neuen Käufer, der sich vor Ort mit einem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann, so dass das neue Ticket auf ihn ausgestellt werden kann,- der Käufer erklärt sich mit der Einbeziehung dieser AGB einverstanden, und - der Käufer zahlt eine Gebühr in Höhe von EUR 10,00.

8.2.3 Sind die Voraussetzungen gem. Ziffer 7.2.2 Satz 2 erfüllt, d.h. nehmen wir Ihr Angebot auf Rücknahme des Tickets an, wird das ursprüngliche Ticket ungültig und berechtigt nicht mehr zum Eintritt. Ausschließlich das auf den neuen Käufer ausgestellte Ticket berechtigt zum Eintritt (vgl. Ziffer 6.3). Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises für das freiwerdende Ticket gegenüber uns besteht in diesem Fall nicht, sondern nur gegenüber dem Käufer. Der ursprüngliche Ticketinhaber ist frei, sich maximal den Ticketkaufpreis (Ziff. 2.2) zuzüglich der Systemgebühr oder aber einen geringeren Preis vom Käufer erstatten zu lassen.

9. SPERRUNG VON PERSONALISIERTEN TICKETS

9.1 Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1. oder 6.5. enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises (mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr und der Systemgebühr, Ziff. 2.2) zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.

9.2 Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1. oder 6.5. enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketkaufpreises.

9.3 Die Sperrung kann auch durch den Vertriebspartner im Auftrag von MCT erfolgen. Außerdem können die AGB dieser Vertriebspartner weitere Gründe für die Sperrung von Tickets vorsehen.

10. HAFTUNG VON MCT

10.1 MCT haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie.

10.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 9.1 erfasst sind, haftet MCT beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zu den Kardinalpflichten von MCT zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

10.3 Im Übrigen haftet MCT nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.

10.4 Soweit die Haftung von MCT nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH

11.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.

11.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Dies bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunktion. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.

11.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 10.2 sind MCT und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von MCT eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.

11.4 MCT behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur Konzertveranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.

12. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN VON MCT

Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.

13. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

13.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.

13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1 MCT hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.



Stand: 16.02.2022 - Rammstein AGB drucken

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