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Jugendämter.com hilft Ihnen weiter …

Inhalte Anzeigen 1 Hinweis zu den Kommentaren 2 Hinweis an die Mitarbeiter der Jugendämter 2.1 Geschichtliche Entwicklung der Jugendämter in Deutschland

Auf Jugendaemter.com finden Sie familienrechtliche Informationen, Berichte von Betroffenen, Wichtiges und Interessantes rund um das Familienrecht und zu der Arbeit von Jugendämtern in der Bundesrepublik Deutschland. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und trotzdem können wir keine Gewähr auf alle Angaben geben.

Das Ziel von Jugendaemter.com ist, auf die Arbeit der Jugendämter und in jedem Jugendamt hinzuweisen und eine gemeinsame effektive Öffentlichkeitsarbeit zu gestalten. Unser Fokus richtet sich dabei auf die Jugendämter selbst, da diese die zentrale Stelle sind, welche die Ansprechpartner für Eltern, Betreuer und alle Beteiligten darstellen und die Hauptverantwortung für Entscheidungen tragen.

Die Veröffentlichungen und die Publizierung von Erfahrungsberichten ist unser Beitrag, eine gerechtere Änderung der Gesetzeslage im Sinne des eigentlichen Wohles eines Kindes zu erreichen und Missverständnisse zwischen den Jugendämtern und den Betroffenen aufzuklären. Wir bieten dabei einen neutralen Ort im Internet, an dem auch die Mitarbeiter der jeweiligen Jugendämter zu Wort kommen können.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei aber besonders auf den betroffenen Personen, Angehörigen oder auch nur Interessierten, die aktiv mitwirken wollen, indem sie Ihre Erfahrungen vom eigenen Jugendamt in Form von Kommentaren verfassen und veröffentlichen.

Hinweis zu den Kommentaren

Wir sind gegen Zensur und fördern die Veröffentlichung und Gestaltung der freien Meinung. Allerdings sind auch wir – wie alle hier in Deutschland – an bestimmte Gesetze gebunden. Wir bitten daher, trotz hochkochender Emotionen, die Wortwahl in den eigenen Äußerungen und Kommentaren überlegt zu formulieren.

Ein konstruktiver und kritischer Kommentar ist hilfreicher, als zu fluchen und Personen unter der Gürtellinie zu beschimpfen. Bei Veröffentlichungen von verletzenden oder beleidigenden Äußerungen bzw. Äußerungen, die das Persönlichkeitsrecht von Mitarbeitern und/oder der Betroffenen verletzen, reagieren die Ämter aus gutem Grund sehr empfindlich und werden aktiv. Dies hat nicht selten zur Folge, dass z.b. per einstweiliger Verfügung sämtliche Kommentare herausgenommen werden müssen und das ist für alle Beteiligten kontraproduktiv. Daher vermeiden Sie am besten Klarnamen (also Max M. anstatt Max Mustermann) und halten Sie sich an belegbare Fakten; es erspart uns und Ihnen viel Ärger.

Hinweis an die Mitarbeiter der Jugendämter

Aufgrund der Vielzahl an Kommentaren, die Jugendaemter.com täglich erreichen, sind diese nicht mehr einzeln prüfbar und es kann vorkommen, dass wir als Betreiber keine Kenntnis von dem Inhalt jedes einzelnen Kommentars besitzen.

Jeder Kommentator steht bei Äußerungen, die das Persönlichkeitsrecht der betreffenden Personen verletzen, selbst in Haftung. Sollten Sie in einem Kommentar von einer unrichtigen, beleidigenden oder in einer anderen Weise unangemessener Äußerung betroffen sein, würden wir Sie bitten uns umgehend zu kontaktieren: infos@jugendaemter.com

Wir werden nach jedem Hinweis von Ihnen den jeweiligen Sachverhalt unverzüglich prüfen und ggf. den Inhalt abändern, anonymisieren oder gänzlich löschen. Dazu erhalten Sie von uns jeweils ein kurzes Feedback. Per Email stehen wir Ihnen unter infos@jugendaemter.com gerne zur Verfügung.

Vielen Dank!
Das Team von Jugendaemter.com

Geschichtliche Entwicklung der Jugendämter in Deutschland

Als Vorläufer der Jugendämter sind die im Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900 vorgesehenen Gemeindenwaisenräte anzusehen. Erste Gründungen von Jugendämtern konnten bereits 1925 festgestellt werden (entsprechend dem 1924 in Kraft getretenen Reichsjugendwohlfahrtsgesetz). Mehr…

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.

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